25.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
21.12.18 / Zweifel an Hirntod-Definition / Organentnahme bei noch nicht wirklich Verstorbenen tötet diese Patienten

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51/52-18 vom 21. Dezember 2018

Zweifel an Hirntod-Definition
Organentnahme bei noch nicht wirklich Verstorbenen tötet diese Patienten
Wolfgang Kaufmann

Organspenden retteten Leben und seien Akte der Menschlichkeit, heißt es. Voraussetzung für die Organentnahme ist zumeist der Hirntod einer Person. Dabei gibt es mittlerweile erhebliche Zweifel an der medizinischen und ethischen Rechtfertigung dieser Verfahrensweise.

Die Organspenden von Verstorbenen sind in Deutschland seit 2010 um 30 Prozent zurück­gegangen. Das resultiert nicht zuletzt aus dem wachsenden Misstrauen in die Transplantationsmedizin. So machen Initiativen wie „Kritische Aufklärung über Organtransplantation“ (KAO) jetzt verstärkt darauf aufmerksam, dass der Hirntod genaugenommen ein „Tod bei lebendigem Leibe“ sei, denn bis auf das Gehirn funktioniere der gesamte übrige Körper ja in der Regel noch. Somit handele es sich beim Hirntod lediglich um ein juristisches Konstrukt, um diejenigen straffrei zu stellen, die noch nicht wirklich gestorbene Menschen durch den Akt der Organentnahme töten.

Und tatsächlich wurde die heute allgemein anerkannte Hirntod-Definition 1968 von einer Kommission der Harvard Medical School in Reaktion auf die erste erfolgreiche Herztransplantation formuliert. Mit von der Partie war damals auch der US-Neurologe Alan Shewmon, dem später massive Zweifel kamen, dass Hirntote Verstorbene seien. Denn er fand bis 1998 über 170 Fälle, in denen nach der Hirntod-Diagnose noch Wochen, Monate oder sogar Jahre vergingen, bis es zum Herzstillstand kam – in einem Fall waren das 14,5 Jahre. Deshalb zählt Shewmon nun zu den entschiedensten Gegnern der Organentnahme bei Hirntoten. Weitere Kritiker der Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod der Person insgesamt sind neben vielen Medizinern auch Juristen, Philosophen und Theologen, darunter der einflussreiche Naturethiker Hans Jonas, Manfred Lütz vom Direktorium der Päpstlichen Akademie für das Leben sowie der bekannte Patientenanwalt Georg Meinecke.

Die Transplantationskritiker verweisen in großer Einhelligkeit auf die höchst verstörenden Umstände, unter denen die Entnahme der Organe erfolgt: Warum bewegen nicht wenige der „Hirntoten“ Arme und Beine oder richten gar den Oberkörper auf, weswegen sie vor der „Operation“ fixiert werden müssen? Wieso empfiehlt die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zur „Optimierung des chirurgischen Eingriffs“ der Organentfernung bei „Verstorbenen“ die Verabreichung des synthetischen Schmerzmittels Fentanyl, das 120 Mal stärker wirkt als Morphium? Weshalb fordern prominente britische Anästhesisten sogar eine Vollnarkose beim Heraustrennen der Organe? Warum ist das alles nötig, wenn der Betreffende doch angeblich aufgrund des Ausfalls der Gehirnfunktionen tot ist? Oder anders gefragt: Wer vermag eigentlich mit hinreichender Sicherheit zu sagen, was der ebenso wehr- wie rechtlose „Hirntote“ beim Ausschlachten seines Körpers für einen „guten Zweck“ tatsächlich empfindet?

Darüber hinaus besteht natürlich auch immer die Möglichkeit von Fehldiagnosen. Es gibt genügend dokumentierte Fälle von „Hirntoten“, die später wieder zu Bewusstsein kamen oder sogar komplett gesund wurden. So wie die Rechtsanwältin Suzanne Chin aus Hongkong und der 17-jährige Stephen Thorpe aus der englischen Stadt Kenilworth. Der junge Brite entging der Organentnahme nur, weil Angehörige die Diagnose anzweifelten und auf Weiterbehandlung bestanden, während die Chinesin drei Tage nach ihrem „Hirntod“ spontan erwachte.