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21.12.18 / Diagnose gleicht Folter / Zur Absicherung werden zahlreiche Verfahren durchgeführt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51/52-18 vom 21. Dezember 2018

Diagnose gleicht Folter
Zur Absicherung werden zahlreiche Verfahren durchgeführt

Die Absicherung der Hirntod-Diagnose erfolgt in Deutschland nach den Vorgaben der vierten Fortschreibung der Richtlinie für „die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms“ der Bundesärztekammer, die am 30. März 2015 von Bundesgesundheitsministerium genehmigt wurde. 

In diesem Zusammenhang müssen diverse Untersuchungen an dem „Verstorbenen“ erfolgen. Dazu zählen Provokation der Augenhornhaut und Reizen des Rachenraums mit einem Gegenstand, Stechen in die Nasenwand, Setzen heftiger Schmerzreize zur Auslösung von Reflexen, Reizung des Bronchialraumes durch Absaugkatheter, festes Drücken der Augäpfel, Gießen von Eiswasser in die Gehörgänge und ähnliche Handlungen. Gelegentlich wird zur Absicherung der Diagnose noch eine Darstellung der Blutgefäße im Gehirn (Angiografie) mit Kontrastmittelgabe durchgeführt, die zum anaphylaktischen Schock mit Herzstillstand führen kann. 

Außerdem erfolgt als letzte klinische Untersuchung der obligatorische Apnoe-Test, also das kurzzeitige Abschalten der Herz-Lungen-Maschine. Dabei ist ebenfalls ein Herz-Kreislauf-Versagen möglich. Das heißt, der Patient erleidet durch die Untersuchungen zur Abklärung des Hirntodes unter Umständen einen billigend in Kauf genommenen Herztod.

Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel, ob die Diagnoserichtlinien ausreichen, um den Hirntod mit hinreichender Sicherheit abzuklären. So gehört die Anfertigung eines Elektroenzephalogramms zur Feststellung der hirnelektrischen Stille bei Personen, die älter als zwei Jahre sind, keineswegs zu den zwingend vorgeschriebenen Prozeduren. Das Gleiche gilt für neuere bildgebende Verfahren wie die Positronen-Emissions-Tomografie (PET) und die funktionelle Magnetresonanztomographie (MRT). Und das, obwohl die Ergebnisse von entsprechenden Untersuchungen Anzeichen für existierende Hirnfunktionen erbrachten, welche jedoch mit anderweitigen Mitteln nicht registriert werden konnten.W.K.