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21.12.18 / Frei wegen Verfahrensdauer

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51/52-18 vom 21. Dezember 2018

Frei wegen Verfahrensdauer

Wenige Monate, nachdem das Landgericht Potsdam einen Mann zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt hat, musste der Verurteilte wieder aus der Haft entlassen werden. Das Landgericht hatte den 64-Jährigen im Februar wegen Mordes an seiner Frau verurteilt. Das Urteil war allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg nannte in seinem Beschluss eine unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer als Grund für die Aufhebung des Haftbefehls. Wie der RBB berichtet, wurde das Prozessprotokoll des Landgerichts wegen Überlastung erst Monate nach dem Urteil unterschrieben und zugestellt. Erst kürzlich war am Landgericht Potsdam ein Prozess wegen Subventionsbetrugs bei der Sanierung des Schlosses Boitzenburg zu Ende gegangen (PAZ berichtete). In diesem Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen 2010 abgeschlossen. Aus Personalmangel begann der Prozess allerdings erst gut acht Jahre später.  N.H.