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11.01.19 / Haftstrafen und Bußgelder / Wie der Staat Schwarzarbeit ahndet

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-19 vom 11. Januar 2019

Haftstrafen und Bußgelder
Wie der Staat Schwarzarbeit ahndet

Welche juristischen Konsequenzen die sogenannte Schwarzarbeit, also die Nichterfüllung von sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Pflichten sowie die illegale Erbringung von Dienst- oder Arbeitsleistungen, haben kann, regeln das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsge­setz, Schwar zArbG) in der aktuellen Fassung vom 18. Juli 2017 und andere rechtliche Vorschriften. Dazu gehören beispielsweise der Paragraph 134 im Bürgerlichen Gesetzbuch, der verbotene Rechtsgeschäfte komplett für nichtig erklärt, die Paragraphen 263 (Betrug) und 266a (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) des Strafgesetzbuches sowie der Paragraph 370 der Abgabenordnung, in dem es um Steuerhinterziehung geht.

Bei Verstößen drohen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren oder Bußgelder bis 500000 Euro – in Einzelfällen liegt die mögliche Geldstrafe sogar im Millionenbereich. Selbst die Nichtanmeldung einer Putzhilfe im eigenen Haushalt kann den Auftraggeber schon 5000 Euro kosten. Und wer Sozialleistungen erhält, aber nebenher schwarz arbeitet, muss mit Gefängnis von bis zu drei Jahren rechnen. Geldstrafen von bis zu 50000 Euro sind fällig, wenn der Arbeitende für die ausgeübte Tätigkeit nicht hinreichend qualifiziert ist, also beispielsweise ein Gewerbe rechtswidrig ausübt. Außerdem warten manchmal ruinöse Nachzahlungen von Steuern und Sozialbeiträgen auf die ertappten Sünder.

Statistiken zufolge haben bereits 13 Millionen Menschen in Deutschland schon einmal schwarz gearbeitet oder Schwarzarbeit in Auftrag gegeben – sich somit also kriminell verhalten. Angesichts dessen werden immer wieder Forderungen laut, die Kirche im Dorf zu lassen und das Gestrüpp an übertriebenen gesetzlichen Regelungen auszudünnen. Manche halten es auch hilfreich, wenn die Steuer- und Abgabenlast selbst für Normalverdiener nicht mehr bei rund50 Prozent läge.

W.K.