Berlin streitet über eine mögliche Bundesratsinitiative zur Abschaffung oder Änderung des Paragrafen 149 des Strafgesetzbuchs. Ausgangspunkt ist die hohe Anzahl von „Schwarzfahrten“ bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und der zur Deutschen Bahn gehörenden S-Bahn.
Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD), Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) wollen das „Erschleichen einer Personenbeförderung“ künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit gewertet wissen. Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers hat sich sogar für eine völlige Straffreiheit des Schwarzfahrens ausgesprochen.
2017 stellte die BVG gut 10000 Strafanträge, die S-Bahn fast 35000. Die BVG rechnet mit Einnahmeverlusten von rund 20 Millionen Euro jährlich. BVG- Sprecher Markus Falkner: „Davon könnten wir 40 neue Doppeldeckerbusse anschaffen.“
Die bürgerliche Opposition ist gegen Koppers Pläne. Die FDP bezeichnete sie als „rechtspolitische Geisterfahrerin“, von der CDU heißt es: „Schwarzfahren zu legalisieren, bedeutet eine gefährliche Verlotterung unseres Rechtssystems“. Auch die AfD ist gegen eine Legalisierung.
Selbst in Müllers SPD regt sich wenig Begeisterung. Der rechtspolitische Sprecher der Partei, Sven Kohlmeier, wendet ein: „Dann müsste ja auch der Brötchendiebstahl zur Ordnungswidrigkeit werden.“ Allein kann Berlin ohnehin nicht entscheiden. Beim Strafgesetzbuch handelt es sich um Bundesgesetze, die auch nur vom Bund geändert werden können.