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11.01.19 / Leserforum

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-19 vom 11. Januar 2019

Leserforum

Deutsche Zunge

Zu: Ein explosives Erbe (Nr. 49)

Die Mikro-Merkel kommt aus einem Bundesland, wo es nicht verboten ist, öffentlich darüber nachzudenken, wie man aus dem Saarland das erste Bundesland errichtet, das zweisprachig ist. Nach einem Gedicht von Ernst Moritz Arndt ist die Muttersprache in unserem Land zwingend Deutsch. „So weit die deutsche Zunge klingt / Und Gott im Himmel Lieder singt, / Das soll es sein! / Das, wackrer Deutscher, nenne dein!“

1813 hat Arndt das Lied gedichtet, als die europäischen Armeen gegen Napoleon zogen. Daraus wird sein Zitat gegen Frankreich erklärbar. Ganz anders soll es heute sein? Doch werden wir so immer wieder an unsere Vergangenheit und an Elsass-Lothringen erinnert. Sollen wir uns auf so eine neue Bundeskanzlerin freuen? 

Ernst Reiner Langenfeld, Wuppertal






Auslaufmodelle

Zu: Bis es knallt (Nr. 50)

Das Land braucht ganz andere Kaliber als Merz oder Kramp-Karrenbauer. Auch einen Herrn Merz, einen Multimillionär, der sich Merkel anbiederte, und das, nachdem sie ihn in der Vergangenheit kalt abserviert hatte und das immer noch tut, solche Leute brauchen wir nicht. Wenn man so viel Geld hat wie Merz, braucht man keinen Schulterschluss mit irgendjemandem. 

Einen starken Mann oder Frau? Ja, vielleicht kontrolliert durch eine starke Opposition. Trump mag sein, wie er will, er sagt, was er für richtig hält, und versucht, das auch durchzubringen. Dabei polarisiert er natürlich, aber was ist daran falsch?

Deutschland muss eine neue politische Elite aufbauen. Weniger EU-hörig und dabei die im Bundestag brüllenden überbezahlten Ausrasterparlamentarier rigoros abbauen. Sowie den ganzen Bundestag mit seinen 709 Abgeordneten (ein Irrsinn) abbauen. Sonst wird die Unzufriedenheit in der Bevölkerung weiter wachsen. Daran werden auch die Vertuschungsversuche aller regierungshörigen Medien nichts ändern. Annegret Kramp-Karrenbauer und Friedrich Merz sind Auslaufmodelle ohne Substanz hinter der Rhetorik.

Alex Schnell, Steinau






Toleranz ist keine Einbahnstraße für Muslime

Zu: EGMR amputiert Meinungsfreiheit (Nr. 45)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein Urteil gefällt, das vielen Menschen sehr gelegen kommt. Diese halten Meinungsfreiheit ohnehin für einen großen Fehler (und damit ist dann auch die Demokratie gemeint).

Die Österreicherin Frau S. hätte natürlich ihre Ansicht über den Propheten Mohammed auch etwas dezenter ausdrücken können. Man kann so etwas auch als krank bezeichnen. Aber selbst das hätte wahrscheinlich eine Strafanzeige nicht verhindert. Frau S. hätte natürlich auch die immer noch durchgeführten Heiraten von älteren Herren mit Kindern beanstanden können (und auch das ist kein Geheimnis und jeder kann sich auch darüber entsprechend informieren). Dann hätte sie keinen Toten angegriffen. Wäre dann eine Strafanzeige erfolgt? 

Der in diesem Zusammenhang genannte Paragraf 188 des österreichischen Strafgesetzbuches lautet („Strafbare Handlungen gegen den religiösen Frieden und die Ruhe der Toten; Herabwürdigung religiöser Lehren“) lautet: „Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigten Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“ 

Mit diesem Paragraf 188 kann man durchaus leben. Jedoch haben weder das Wiener Kammergericht noch der Oberste Gerichtshof, noch der EGMR einen Gedanken daran verschwendet, dass dieser Paragraf nicht nur für Muslime gilt. Auch in Österreich gibt es Beschimpfungen gegen Christen. Was un­ternimmt Österreichs Justiz hier?

Auch in Deutschland gibt es ja durchaus diese üblen Beschimpfungen der Moslime gegen die Christen (gefällte Gipfelkreuze, zerschlagene Altäre, Bibeln wurden angezündet, mit „Allahu akbar“ beschmierte Kirchentüren). Jeder kann sich über diese Vorfälle informieren. „Ermutigt“ werden Muslime für diese Taten durch den Koran (Suren 2, 8, 24, 47) sowie durch Islamgelehrte und politische Führer und muslimische Vereine. Scheich Omar Abdel Rahman hat in der Universität Kairo auf die Frage eines Studenten nach der Friedfertigkeit im Koran geantwortet: „Mein Bruder, es gibt eine ganze Sure, die ,Die Kriegsbeute‘ heißt. Es gibt keine Sure die ,Frieden‘ heißt. Der Dschihad und das Töten sind das Haupt des Islams, wenn man sie herausnimmt, dann enthauptet man den Islam.“ 

Diese Aussage wurde bereits im Jahr 1980 getätigt. Der Imam von Izmir erklärte anlässlich eines Dialogtreffens gegenüber den christlichen Teilnehmern: „Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen.“ 

Das war 1999. Religiöse Gefühle von Moslems wurden von Frau S. verletzt? Das mag sein. 

Aber was, Frau Nußberger (Vizepräsidentin des EGMR), ist denn mit den verletzten Gefühlen der Christen? Hier wurde kein Urteil für Toleranz gefällt, sondern ein Urteil pro Muslime. Toleranz als ein Merkmal der Demokratie und ist keine Einbahnstraße. Wer Demokratie verachtet, der hat auch keinen Anspruch auf Toleranz. Wenn Frau Nußberger das Verbot der Vollverschleierung mit der Begründung ablehnte, dass eine Interaktion mit vollverschleierten Frauen auch ohne Augenkon­takt sehr wohl möglich sei und man sich ja auch mit Personen unterhalte, die eine Ski- oder Motorradbrille tragen oder mit Menschen im Faschingskostüm, so ist das äußerst bedenklich. 

Wenn der Islam sich selbst als eine Religion der Gewalt bezeichnet, dann kann man, durchaus nachvollziehbar, eine Vollverschleierung nicht mit einem Faschingskostüm gleichsetzen. Bedeutet diese Äußerung von Frau Nußberger dann auch, dass man vor Gericht mit Ski-Brille, Motorradhelm oder Faschingskostüm auftreten kann? Das würde wohl die Mehrheit der Richter als Miss­achtung des Gerichts bezeichnen.

Heinz-Peter Kröske, Hameln






Sitz der Oberlausitz

Zu: Abenteuerspielplatz Geschichte (Nr. 43)

Wie in vielen Publikationen, selbst von historisch bewanderten Professoren, sieht der Autor in der hiesigen Region ein Rest deutschen Schlesiens. Schlesien, also Ober- und Niederschlesien sowie 30 Prozent der Oberlausitz, ist aber seit 1945 polnisch, und der westlich der Lausitzer Neiße gelegene Teil der Oberlausitz gehört seit 1945 wieder zu Sachsen.

Es ist unbestritten, dass ein großer Teil der Oberlausitz 1815 an Preußen kam. In der nun Preußischen Oberlausitz lebten Zugezogene aus Schlesien und anderen preußischen Provinzen. Die Menschen hier, Deutsche wie Sorben, blieben aber Oberlausitzer. Auch dass die Preußische Oberlausitz in die preußische Provinz Schlesien eingeordnet wurde, kann man nicht leugnen. Dass das aber immer noch ein Teil Schlesiens sei, ist eine Geschichtsfälschung.

Dass durch Flucht und Vertreibung am Ende des Zweiten Weltkriegs Menschen von östlich der Lausitzer Neiße – und nicht nur aus Schlesien – in der Oberlausitz ansässig wurden und vielleicht sogar eine neue Heimat fanden, kann man belegen. 

Wolfgang Schubert, Görlitz






Historischer Mist

Zu: Der Rückblick ins Nichts (Nr. 50)

Sehr richtig, was Sie zur Vergangenheitsklitterung schreiben! In Berlin spielten die Nationalsozialisten sehr lange nur eine kleine Rolle. Von den gewaltsamen Ausschreitungen (der rote Wedding lässt grüßen) der KPD war natürlich keine Rede. Diese Partei gehörte ja zur Speerspitze der „Gutmenschen“ trotz der schweren Verbrechen, die die Bolschewisten in der UdSSR schon verübt hatten. Doch davon wollte man nichts wissen. Es ist historischer Mist, der da zusammengeschustert worden ist, der zum Himmel stinkt.

Mathias Wagener,  Mannheim