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18.01.19 / Hoffnung für Zehntausend / Neues Transplantationsgesetz soll durch effizientere Abläufe für mehr Organspenden sorgen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 03-19 vom 18. Januar 2019

Hoffnung für Zehntausend
Neues Transplantationsgesetz soll durch effizientere Abläufe für mehr Organspenden sorgen

Seit Jahren streiten Politiker und Mediziner über den richtigen Weg, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Skandale um den illegalen Handel mit Organen, Bestechungsfälle und Zweifel an der Hirntod-Definition (siehe PAZ 51/2018) haben für große Verunsicherung bei potenziellen Spendern gesorgt. Dennoch ist die Zahl der Organspenden im vergangenen Jahr erstmals seit 2010 wieder angestiegen.

Wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die deutschlandweite Koordinierungsstelle für die Organspende nach dem Tode, mitteilt, haben 955 Menschen ihre Organe gespendet. Im Vergleich zu 2017 ist das eine Steigerung um 

20 Prozent. Von den diesen Spendern entnommenen Organen wurden 3113 durch die Verrmitt- lungsstelle Eurotransplant in die acht Mitgliedsländer vermittelt, während in deutschen Krankenhäusern 3264 Organe Verstorbener transplantiert wurden.

Um das Aufkommen an Spenderorganen zu erhöhen, will die Bundesregierung mit veränderten Abläufen und Vorschriften die Organspendenpraxis effektiver gestalten. Das von ihr im Entwurf vorgelegte zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes soll dazu beitragen, potenzielle Organspender besser zu erkennen. Dazu wird vor allem die Rolle des Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern gestärkt. Diese sollen durch verbindliche Vorgaben für die Freistellung mehr Zeit für ihre Aufgaben bekommen. Bei Entnahmekrankenhäusern mit mehr als einer Intensivstation soll für jede dieser Stationen min-

destens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden. Die anteiligen Kosten werden vollständig refinanziert. Die Transplantationsbeauftragten müssen außerdem künftig auf Intensivstationen regelmäßig hinzugezogen werden, wenn Patienten als Organspender in Betracht kommen. Sie erhalten uneingeschränkt Einsicht in die Patientenakten, um das Spenderpotenzial auswerten zu können.

Die Entnahmekrankenhäuser sollen für den gesamten Prozessablauf einer Organspende mehr Geld und einen Zuschlag dafür erhalten, dass ihre Infrastruktur für die Organspende besonders in Anspruch genommen wird. Kleinere Entnahmekliniken erhalten Unterstützung durch qualifizierte Ärzte. Ein flächendeckend eingerichteter neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst soll sicherstellen, dass jederzeit qualifizierte Ärzte zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen.

Um potenzielle Organspender zu erkennen und zu melden, soll in den Kliniken eine Qualitätssicherung mit Berichtssystem geschaffen werden. Wenn ein irreversibler Hirnfunktionsausfall nicht festgestellt wird oder eine Meldung an die Koordinierungsstelle unterbleibt, müssen die Gründe dafür erfasst und bewertet werden. Die Daten sollen von der Koordinierungsstelle ausgewertet werden. Abläufe und Zuständigkeiten sollen dem Gesetzentwurf zufolge nachvollziehbar dokumentiert werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch eine bessere Betreuung der Angehörigen vor. So soll der Austausch zwischen den Organempfängern und den Angehörigen der Organspender in Form von anonymisierten Schreiben verbindlich geregelt werden.

Derzeit warten allein in Deutschland rund 10000 Menschen auf ein Spenderorgan.J.H.