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18.01.19 / Von Frauen regiert / Chancengleichheit und Quote – Von sinnvollen Anfängen zu unsinnigen Zwängen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 03-19 vom 18. Januar 2019

Von Frauen regiert
Chancengleichheit und Quote – Von sinnvollen Anfängen zu unsinnigen Zwängen
Erik Lommatzsch

Was heute selbstverständlich ist, war am 19. Januar 1919 revolutionär: Frauen konnten erstmals in Deutschland zur Wahl gehen.

Die Ausweitung des Wahlrechts auf Frauen vor 100 Jahren hat bezüglich der möglichen Inanspruchnahme von Rechten unabhängig vom Geschlecht auch symbolisch überragende Bedeutung. Zeitlich damit einhergehend war der Zugang von Frauen zu allen Positionen für andere Bereiche, etwa der öffentlichen Verwaltung, der Justiz oder der Wissenschaft, ebenfalls nach und nach gleichberechtigt möglich. 

Abgesehen von der Unterbrechung durch die NS-Diktatur erfolgte diese Entwicklung in Deutschland kontinuierlich, der Frauenanteil erhöhte sich in den meisten Bereichen fortschreitend. In der DDR waren Frauen in Führungspositionen zahlenmäßig wenig vertreten. In der Bundesrepublik kam mit Elisabeth Schwarzhaupt erstmals im letzten Kabinett Adenauer ab 1961 eine Frau als Ministerin zum Zuge, welche das neugeschaffene Bundesministerium für Gesundheit übernahm. 

Inzwischen steht mit Angela Merkel bereits seit über 13 Jahren eine Frau an der Spitze der Regierung. Klassische „Männerdomänen“ scheint es bei Bundesinstitutionen nicht mehr zu geben. Frauen finden sich im Generalsrang, und Ursula von der Leyen führt das Bundesministerium der Verteidigung. 

Mit Heide Simonis stand ab 1993 erstmals eine Frau an der Spitze eines Bundeslandes. Jutta Limbach wurde ein Jahr später Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Vor wenigen Wochen übernahm zum zweiten Mal in Folge eine Frau den Vorsitz der CDU, auch die Sozialdemokraten haben mit Andrea Nahles eine Chefin. Knapp 31 Prozent der Abgeordneten des gegenwärtigen Bundestages sind weiblich, im vorherigen waren es über 36 Prozent.

Zwar gab es bislang noch keine Bundespräsidentin, dennoch lässt sich schwer behaupten, dass hohe und höchste politische Positionen für Frauen nicht erreichbar wären. Dennoch ist die Forderung nach der Festlegung von Quoten nicht verstummt. Im Gegenteil, sie wird immer lauter. Vor Jahrzehnten, als es galt, unberechtigte Vorurteile abzubauen, um befähigte Frauen zum Zuge kommen zu lassen, oder vor dem Hintergrund der – auch gesetzlichen – Rollenzuschreibung der 50er Jahre, als es noch der Zustimmung des Mannes bedurfte, wollte die Ehefrau arbeiten, mögen derartige Ansinnen am Platz gewesen sein.

Heute ist bei einer großen Anzahl von Amtsinhabern der Umschwung erfolgt – weg vom Gedanken, Frauen bei gleicher Befähigung selbstverständlich die gleichen Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten zu geben wie Männern, hin zum Gedanken einer pauschal-dogmatisch erfolgten Postenverteilung. Welche Logik steht hinter der Annahme, aus der Tatsache des jeweils ziemlich genau halben Anteils von Männern und Frauen an der Bevölkerung folgte, dass dies in jeder Sparte, in jedem Gremium genauso repräsentiert zu sein habe? 

Solche Ideen verfolgt Bundesjustizministerin Katarina Barley, die sich dafür ausspricht, die gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen, eine „gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im Bundestag“ herzustellen. Diese ist längst gegeben, es sei denn, man versteht darunter Zwangsverteilung. Bezüglich des öffentlichen Dienstes macht Barley klare Ansagen: In Leitungsfunktionen bis 2025 jeweils exakt zur Hälfte Männer und Frauen. Sie engagiert sich zudem für „geschlechtergerechte Sprache“. 

Der ideologische Hintergrund dieser Gedankenwelt ist am besten mit dem zu erfassen, was die Schriftstellerin Monika Maron unlängst als „Gendersch...“ bezeichnet hat.