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18.01.19 / »Meine Herren und Damen« / Nach dem Ende des Kaiserreichs durften Frauen erstmals wählen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 03-19 vom 18. Januar 2019

»Meine Herren und Damen«
Nach dem Ende des Kaiserreichs durften Frauen erstmals wählen

Am 19. Januar 1919 fand die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung statt. Aus dem untergegangenen Kaiserreich formte sich die Weimarer Republik. Ein Novum in Deutschland war, dass Frauen erstmals mit abstimmen durften. Alleinige Voraussetzung bestand – ebenso wie für die Männer – darin, dass sie am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten.

Ebenso waren Frauen erstmals wählbar. Von den 423 Sitzen der Nationalversammlung entfielen 37 auf weibliche Abgeordnete. Darunter befand sich eine Reihe von Mandatsträgerinnen, die sich bereits Jahrzehnte zuvor für die politische Teilhabe von Frauen engagiert hatten. So etwa die Sozialdemokratin Marie Juchacz, die als erste Frau eine Rede im deutschen Parlament hielt, eingeleitet mit den Worten „Meine Herren und Damen“, was damals Heiterkeit verursachte. Oder Gertrud Bäumer von der linksliberalen DDP, die auch als Schriftstellerin hervortrat und wie Juchacz später Reichstagsabgeordnete war. 

Die mit Abstand meisten Parlamentarierinnen der Nationalversammlung stellte die SPD. Die Gewichtungen bei den Wählerinnen waren allerdings vermutlich andere. Gesicherte, mit heutigen Erhebungen vergleichbare Aussagen, welche Parteien Frauen damals bevorzugten, können nicht getroffen werden. Historiker gehen allerdings davon aus, dass Zentrum und DNVP bei weiblichen Wählern wesentlich höher im Kurs standen als die SPD. Dies ist insofern ein Kuriosum, als es gerade die Sozialdemokraten waren, die sich schon ein Jahrzehnt vor der Wende zum 20. Jahrhundert für das Frauenwahlrecht eingesetzt hatten.

Die Geschichte des Frauenwahlrechts in größerem Maßstab ist gar nicht so lang. Wichtige Voraussetzung war auch der Übergang vom Zensuswahlrecht, also der Bindung an Besitz, auf ein allgemeines Wahlrecht. 

In Neuseeland, welches hier als Vorreiter gilt, dürfen Frauen seit 1893 mit abstimmen. In Europa war es zuerst Finnland, welches Frauen seit 1906 die Wahlteilnahme ermöglichte. In Frankreich mussten sie sich bis 1944 gedulden, im Fürstentum Liechtenstein sogar bis 1984.E.L.