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18.01.19 / Doppelmord in Berlin / Nur sechs Jahre Haft für Mordtat – Der Fall des Manasse Friedländer spaltete vor 90 Jahren die Menschen in der Hauptstadt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 03-19 vom 18. Januar 2019

Doppelmord in Berlin
Nur sechs Jahre Haft für Mordtat – Der Fall des Manasse Friedländer spaltete vor 90 Jahren die Menschen in der Hauptstadt
Bettina Müller

Vor 90 Jahren schoss ein Berliner Schüler um sich, es gab zwei Tote und im Anschluss einen aufsehenerregenden Prozess, der seinerzeit sogar den Schriftsteller Erich Kästner zu einem Gedicht inspiriert hatte.

„Wir haben für Prozesse/Immer starkes Interesse. /Gott, schon vier!; Nicht mal homosexuell / Nichts von Notzucht. Mensch, mach Kasse! / Gehen Sie mir mit Manasse / Aber schnell“. Erich Kästner persiflierte in seinem Gedicht „Prozess“ die Aufregung um die großen „Sensationsprozesse“ der späten 1920er Jahre. Die „Steglitzer Schülertragödie“ um die amourösen Verstrickungen unter Jugendlichen mit zwei Toten als Folge machte dabei Ende Juni 1927 in Berlin den Anfang. 

Am Abend des 24. Januar 1929 kommt es zu einem neuen tragischen Fall. Der 18-jährige Manasse Friedländer erschießt in der elterlichen Wohnung in Berlin seinen Bruder Waldemar und den gemeinsamen Schulfreund Tibor Földes, den einzigen Sohn des Schriftstellers Artur Földes. We­gen einer Nichtigkeit ist es zum tödlichen Streit gekommen, bei dem sich dann eine lange aufgestaute Wut des Täters gewaltsam entlädt.

Der lettische Kaufmann Samuel Friedländer ist mit seiner Familie nach der Russischen Revolution aus St. Petersburg nach Berlin geflohen. Die Familie lebt dort in bescheidenen Verhältnissen, ihre beiden Söhne bereiten ihnen zunehmend Schwierigkeiten. Manasse ist ein eher eigenbrötlerischer Mensch, der mit dem Wechsel seiner gesamten Lebenssituation nicht zurechtkommt. Halt geben ihm nur seine jüdische Religion und sein Traum von einer Karriere als Kriminalschriftsteller auf den Spuren seines Lieblingsautors Leo Heller.

Sein Bruder, der aufbrausende Waldemar, ist ebenfalls ein sehr schlechter Schüler, kann dies jedoch mit seiner körperlichen Stärke kompensieren. Oft schi­kaniert oder verprügelt er den ihm unterlegenen Bruder, der „Muskelprotz“ und der „Schwächling“ sind zu erbitterten Feinden geworden. 

Nach der Bluttat stilisiert die Tagespresse den Täter schnell zum eiskalten Mörder: „Manasse erschoss seinen Bruder ohne weiteres… Auf dem Korridor jagte er ihm eine Kugel in den Kopf.“ – „Notwehr liegt bei der Tragödie in der Passauer Straße nicht vor.“ In der Folge entwickelt sich die Tragödie zu einem vielbeachteten Sensationsprozess, der die Presse massiv gemäß ihrer politischen Ausrichtung spaltet. Erich Salomon fotografiert schließlich für die Zeitung „Tempo“ während der Verhandlung. 

Am ersten Verhandlungstag, dem 25. Juni 1929, ist der An­drang so groß, dass die Zugänge zum Ge­bäude gesperrt werden müssen. Die Zuschauer sehen einen schmächtigen höflichen jungen Mann auf der Anklagebank, der mehrmals beteuert, dass er „in ungeheurer Erregung“ im Affekt auf den Bruder geschossen habe und „aus reiner Verzweiflung“ auf Tibor. Sein ruhiges und vermeintlich ungerührtes Auftreten interpretiert die Presse als „kaltblütig“. Auch der Staatsanwalt glaubt ihm nicht und fordert eine Ge­fängnisstrafe von fünf Jahren und einem Monat. Sein Verteidiger Dr. Arthur Brandt wie­derum will den Freispruch seines Mandanten erwirken, weil das eigentliche Unrecht des Falles die Nichtbeachtung des § 51 RStrGB sei, der über die Zurechnungsfähigkeit des Täters entscheidet. 

Am Ende wird Manasse Friedländer zu sechs Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, die Zeit der Untersuchungshaft je­doch nicht darauf angerechnet. Erneut gibt sich die Presse gespalten: „Strafgefangenenverwöhnung“, schreien die rechtsgerichteten Teile empört auf; „viel zu streng“, beschwert sich die andere „Front“. Gutachter Dr. Leppmann warnt eindringlich davor, dass eine lange Haftzeit eine Geisteskrankheit auslösen könne.

Ein paar Wochen später tritt die abnorme Haftreaktion tatsächlich ein: Manasse halluziniert stark und wird nach tagelanger Nahrungsverweigerung mit einem Ge­wicht von nur 45 Kilogramm in das Moabiter Lazarett eingeliefert. Der Verteidiger kann am 14. De­zember 1929 seine Freilassung gegen Kaution erwirken, ein mildtätiger Kaufmann nimmt Manasse bei sich auf. Doch der ist psychisch zu schwer angeschlagen, erscheint in der Redaktion des „Berliner Tageblatts“, redet wirres Zeug, sodass bei der Revisionsverhandlung unverzüglich ein neues Gutachten angefordert wird, aufgrund dessen man ihn schließlich für „gemeingefährlich geisteskrank“ erklärt. 

Dr. Brandt beantragt daraufhin eine Wiederaufnahme des Verfahrens, am 7. Februar 1931 wird Manasse von der Strafkammer des Landgerichts III aufgrund des § 51 RStrGB freigesprochen. Das Schicksal des Täters, das man durch eine gut funktionierende Gefangenenfürsorge vielleicht hätte beeinflussen können, ist damit unwiderruflich besiegelt, es lautet: „Irrenanstalt“ Herzberge. 

Am 3. Februar 1937 wird Ma­nasse aus der Klinik entlassen, mit Sicherheit ist es kein Weg in die Freiheit, sondern in den vorzeitigen Tod. Im Entlassungsvermerk heißt es lapidar: „immer ruhig“, „etwas zugänglicher“, von „geheilt“ ist nicht die Rede. Zwei Beamte begleiten Manasse in das ostpreußische Eydtkunen, von dort wird er nach Lettland ge­bracht, wo sich seine Spur verliert, während die seiner Eltern ins Ghetto von Riga führt. 

Ein menschenverachtender Vermerk eines Richters in der Prozessakte manifestiert die Tragik des Falles, die den politisch aufgeheizten Zeitumständen geschuldet ist: „Bruder und Freundesmörder Manasse Friedländer. Als psychoanalytisches Wunder Ge­genstand der Sachverständigen … und der gesamten Linkspresse erreichte er nach Verbüßung von ½ Jahr der sechsjährigen Gefängnisstrafe Freisprechung wegen drohender Gefahr geistiger Er­krankung (Schizophrenie). Einwanderung mit der ganzen Familie nach Ausbruch der Sowjetrevolution. Immerhin ein Verdienst 2 Juden erschossen zu haben!“ 

Die Opfer ruhen nebeneinander auf dem Jüdischen Friedhof Weißensee. Nach 90 Jahren sind ihre Gräber zugewachsen, die Namen auf den umgestürzten Steinen nicht mehr lesbar und fast vergessen.