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25.01.19 / Die DUH – ein Geschöpf der Politik / Erst die etablierten Parteien haben der Deutschen Umwelthilfe den Boden bereitet

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04-19 vom 25. Januar 2019

Die DUH – ein Geschöpf der Politik
Erst die etablierten Parteien haben der Deutschen Umwelthilfe den Boden bereitet
Dirk Pelster

Seit Monaten hält sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit zahlreichen Klagen in den Schlagzeilen. Besondere Aufmerksamkeit erhielt sie, weil sie gegen verschiedene deutsche Kommunen auf Erlass von Dieselfahrverboten prozessierte. Pünktlich zum Jahreswechsel kündigte die DUH an, nun auch gegen die Nutzung von Feuerwerkskörpern am Silvesterabend vorgehen zu wollen, da diese die Feinstaubbelastung in der Luft erhöhen. 

Der Verein zog sich damit den Unbill vieler Bürger zu. Auch einzelne Politiker, insbesondere aus den Unionsparteien, wetterten gegen die Umwelthilfe und forderten gar, ihr den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen. Doch gerade die Kritik vonseiten der etablierten Parteien ist doppelzüngig. Es ist politisch gewollt, dass Vereine wie die Deutsche Umwelthilfe Bürger und Wirtschaft immer mehr an die Kandare nehmen können. 

Das entscheidende Instrument, mit dem nichtstaatliche Organisationen zu derart viel Macht über das alltägliche Leben von Millionen Menschen gelangen konnten, ist die sogenannte Verbandsklage. Dieses Rechtsmittel ist noch relativ jung. Nach der in Deutschland vorherrschenden römischen Rechtstradition kann ein Anspruch nämlich grundsätzlich nur von demjenigen vor einem Gericht geltend gemacht werden, der zugleich auch Träger des entsprechenden Rechts ist. Wer etwa erfährt, dass sein Nachbar beim Erwerb eines neuen Fahrzeuges von seinem Händler übers Ohr gehauen wurde, der kann nicht einfach auf Rückerstattung des zu viel gezahlten Kaufpreises klagen. Nur der Nachbar selbst kann dies tun. 

Eine solche Einschränkung gilt auch für Vereine. Da eine juristische Person wie ein Verein aber nun einmal weder Feinstaub noch Stickoxide einatmen kann, haben viele Umwelt- und Naturschutz­organisationen in der Vergangenheit versucht, sich künstlich in die Position der eigentlichen Rechtsträger hinein zu mogeln. So wurden etwa Grundstücke an geplanten Autobahntrassen erworben, um als nunmehr klageberechtigter „Betroffener“ deren Bau zu verhindern oder dem Staat erhöhte Lärmschutzmaßnahmen abzutrotzen. 

In der Regel scheiterte man damit vor Gericht, weil das entsprechende Grundstück nicht deshalb gekauft wurde, um es wie ein Eigentümer zu nutzen, sondern nur, um überhaupt klagen zu können. Mit dem Aufkommen der Grünen und der zunehmenden Bedeutung von Umweltschutzfragen sahen sich die etablierten politischen Kräfte in Zugzwang gesetzt, dieses Politikfeld ebenfalls verstärkt zu beackern und der neuen Konkurrenzpartei das Wasser abzugraben. 

So war es nicht zufällig das Land Bremen, in dem 1979 erstmals eine Grüne Liste in ein Landesparlament einzog, welches noch im selben Jahr das erste Klagerecht für Umweltverbände in ein Landesnaturschutzgesetz aufnahm. Es folgten zahlreiche weitere Länder und schließlich im Jahr 2002 auch der damals rot-grün regierte Bund, der die Verbandsklage im Naturschutzrecht einführte. 

Doch es sollte nicht nur beim Naturschutz bleiben. Heute können auch auf dem Gebiet des Verbraucher-, des Tier- und des Umweltschutzes sowie bei der Gleichstellung von Behinderten einschlägige Lobbyorganisationen die Rechte anderer willkürlich einklagen – vorgeblich zum Wohle des Bürgers. Doch klagen kann nicht einfach jeder x-beliebige Verein, der sich hierzu berufen fühlt. Die Voraussetzung ist, dass die jeweilige Organisation über eine staatliche Anerkennung verfügt. Die wiederum erhält nur eine Vereinigung, die eine „sachgerechte Aufgabenerledigung“ sicherstellen kann, was im Regelfall bedeutet, dass man über genügend Finanzmittel verfügt. Diese stellt bei vielen Verbänden zu einem nicht unbeachtlichen Teil der Staat selbst, und zwar üblicherweise nach den politischen Vorlieben der Regierenden.