26.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
01.02.19 / Nicht mehr willkommen / Bundestag für vier weitere »sichere Herkunftsstaaten«

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 05-19 vom 01. Februar 2019

Nicht mehr willkommen
Bundestag für vier weitere »sichere Herkunftsstaaten«
Bodo Bost

Der Begriff „sichere Herkunftsstaaten“ gehört seit 1993 zum deutschen Asylrecht. Bei diesen Ländern nimmt der Gesetzgeber an, dass dort weder politische Verfolgung noch Folter stattfindet. Asylsucher aus diesen Staaten müssen im Einzelfall nachweisen, dass sie doch verfolgt werden. Dies ermöglicht in der Regel ein schnelleres Asylverfahren und eine zentrale Unterbringung. 

Dennoch haben Antragsteller aus einem sicheren Herkunftsland Anrecht, wie alle Asylsucher, auf eine persönliche Anhörung, mit dem dazugehörenden Rechtsweg. Zu den sicheren Herkunftsstaaten gehören alle Staaten der Europäischen Union, die sechs Westbal­kanstaaten Bosnien-Her­zegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien und Kosovo sowie Ghana und Senegal. Die Türkei, mit der die EU Aufnahmegespräche führt, gehört allerdings nicht dazu.

Der Bundestag hat jetzt mit großer Mehrheit der Koalition sowie mit Stimmen von FDP und AfD auch die drei Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko sowie den Kaukasusstaat Georgien in diese Liste aufgenommen. Die Anerkennungsquote von Menschen aus diesen Staaten lag 2018 zwischen 0,5 und 2,1 Prozent. 

Das geplante Gesetz könnte noch im Bundesrat scheitern. Dort war ein ähnlicher Entwurf im Jahr 2017, nach dem Massaker auf dem Berliner Breitscheidplatz am Widerstand der Bundesländer gescheitert, in denen Grüne und Linke mitregieren. 

Zuvor hatte Grünen-Chefin Annalena Baerbock gesagt, die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten halte sie für „rechtsstaatlich hochproblematisch“, weil die Länder nicht komplett verfolgungsfrei seien. Noch im Dezember hatte sie angesichts der Massenvergewaltigungen in Freiburg und der Gewalt in Amberg durch abgelehnte Asylsucher schnellere Abschiebungen gefordert. 

Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte nach der Vergewaltigung in Freiburg vor „jungen Männerhorden“ gewarnt. Aber der Rhetorik folgten keine Taten. Allerdings hatte Kretschmann bei den Westbalkanstaaten gegen seine eigene Parteilinie gestimmt.

Die FDP-Politikerin Linda Teuteberg forderte die Einstufung von bis zu 40 weiteren Staaten als sichere Herkunftsländer, bei denen Anerkennungsquoten von Asylbewerbern unter fünf Prozent liegen. Dazu gehören viele Staaten wie Gambia oder Togo und auch Bangladesch oder Pakistan. 

Lars Herrmann von der AfD erklärte, das geplante Gesetz erlaube es lediglich, Asylverfahren schneller abzuschließen. Dies bedeute jedoch keinesfalls, dass der Betroffene ausreisen müsse oder abgeschoben werden könne. Eine mit öffentlichen Mitteln alimentierte Abschiebeverhinderungsindustrie, übrigens das Unwort des Jahres 2018, verhindert in vielen Fällen die Ausführung von richterlichen Entscheidungen.

Von Druck mithilfe der Entwicklungshilfe war diesmal keine Rede im Bundestag. Noch vor einiger Zeit hatten Grüne und Linke in Erwägung gezogen, Staaten, die abgelehnte Asylsucher nicht mehr zurücknehmen, die Entwicklungshilfe zu kürzen.