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01.02.19 / Todesschüsse an der Berliner Mauer / Vor 30 Jahren wurde Chris Gueffroy ihr letztes Opfer – Justiz war gnädig zu den Tätern

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 05-19 vom 01. Februar 2019

Todesschüsse an der Berliner Mauer
Vor 30 Jahren wurde Chris Gueffroy ihr letztes Opfer – Justiz war gnädig zu den Tätern
Wolfgang Kaufmann

Während die Linkspartei heute für offene Grenzen eintritt, die unzähligen Glücksrittern aus aller Welt den Weg in unser Land ebnen, errichtete dieselbe Partei unter dem Namen „SED“ ein rigides Grenzregime, dem wohl etwa 1000 Deutsche zum Opfer gefallen sind. Rund 140 davon starben an der Berliner Mauer – die letzten Todesschüsse dort fielen vor 30 Jahren.

Chris Gueffroy war ein freiheitsliebender junger Mann, wie es sehr viele in der DDR gab. Deshalb weigerte er sich auch, die Offizierslaufbahn bei der Nationalen Volksarmee einzuschlagen, und träumte stattdessen davon, Schauspieler oder Pilot zu werden und die Welt zu sehen. Letztlich blieb ihm angesichts der Umstände aber nur eine Tätigkeit als Kellner im Flughafenrestaurant von Berlin-Schönefeld. Dort machte er Bekanntschaft mit der allgegenwärtigen Korruption und Misswirtschaft im angeblichen Arbeiter- und Bauern-Staat und lernte ihn deshalb noch mehr hassen. 

Bestärkt durch die zahlreichen Ausreisen von Freunden in die Bundesrepublik sowie alarmiert durch die Einberufung zum verhassten Grundwehrdienst in der NVA, wollte er schließlich gemeinsam mit seinem Freund Christian Gaudian über die Berliner Mauer hinweg in den We­sten flüchten. Ein Bekannter der beiden, der bei den DDR-Grenztruppen diente, hatte ihnen erzählt, der Schießbefehl sei inzwischen weitgehend ausgesetzt. Er gelte nur noch bei Fahnenflucht oder Angriffen gegen die Grenze. 

Außerdem weilte gerade der schwedische Ministerpräsident Ingvar Carlsson zum Staatsbesuch in der DDR, was das Risiko noch weiter zu minimieren schien, denn Gueffroy und Gaudian nahmen an, dass die SED-Führung während dieses außenpolitisch hoch bedeutsamen Ereignisses keinerlei Eklat riskieren wolle. Im schlimmsten Falle würden sie eben festgenommen und dann später vom Westen freigekauft werden, so lautete ihr Kalkül. Doch das sollte sich als verhängnisvoller Irrtum erweisen. Zum einen galt der Schießbefehl immer noch uneingeschränkt, zum anderen war Carlsson bereits wieder abgereist, als die beiden 20-Jährigen ihren Fluchtversuch unternahmen.

Der erfolgte in der Nacht vom 5. zum 6. Februar 1989. Zuerst warteten Gueffroy und Gaudian in einem Geräteschuppen in der Kleingartenkolonie „Harmonie“ im Ost-Berliner Stadtbezirk Treptow. Dann näherten sie sich um 23.30 Uhr vorsichtig den Sperranlagen vor dem Britzer Zweigkanal, der die Grenze zu Neukölln in West-Berlin bildete. Mit Hilfe einer Räuberleiter überwanden die durchtrainierten jungen Männer das erste Hindernis, die über drei Meter hohe Hinterlandmauer. Anschließend durchkrochen sie den Signalzaun, wodurch um 23.39 Uhr Alarm ausgelöst wurde, und rannten hernach auf das letzte Sperrelement zu. Währenddessen gingen zwei Grenzpostenpaare in Stellung, um die Flüchtigen notfalls unter Einsatz ihrer Schusswaffen aufzuhalten. Dabei handelte es sich um die Streifen „Straße 16“ mit Andreas Kühnpast und Postenführer Peter Schmett sowie „Britzer Allee“, zu welcher der Postenführer Mike Schmidt und Ingo Heinrich gehörten. 

Am Fuße des drei Meter hohen Streckmetallgitterzauns gerieten Gueffroy und Gaudian in das Dauerfeuer seitens der ersten Streife, die jedoch nicht traf. Hieraufhin flohen sie in die Gegenrichtung und versuchten, den Zaun zuerst mittels eines selbstgebastelten Wurfankers und dann wiederum per Räuberleiter zu übersteigen. Dadurch befanden sie sich nun direkt im Schussfeld von Schmidt und Heinrich. Weil Schmidt selbst nur eine Pistole mitführte, eröffnete der 23-jährige Elektromonteur Heinrich aus knapp 40 Metern Entfernung mit seinem Kalaschnikow-Sturmgewehr das Feuer. Dabei zielte er zuerst auf die Füße der „Grenzverletzer“, hielt aber kurz darauf höher, als diese wegen des Schocks keine erkennbare Reaktion zeigten. Infolgedessen erlitt Gueffroy kurz nach Mitternacht zwei Treffer durch 7,62-Millimeter-Projektile, von denen das eine seinen Herzmuskel zerfetzte, was zum sofortigen Tode führte. Die Leiche des jungen Kellners wurde zusammen mit dem schwer verletzten Gaudian geborgen. Umgehend wurden die sterblichen Überreste eingeäschert. Zuvor ließ die Staatssicherheit noch den Totenschein fälschen. Der „Herzdurchschuss“ mutierte dabei zur „Herzverletzung“.

Zunächst hatte das Ereignis kein besonderes Nachspiel. Der Kompaniechef der vier Grenzsoldaten mahnte die aufgewühlten Posten nur: „Bleibt ruhig. Ihr habt es genau richtig gemacht.“ Zwei Wochen später gab es dann ein kaltes Buffet, einige Tage Sonderurlaub und das Leistungsabzeichen der Grenztruppen samt Geldprämie von 150 Mark. Vor Gericht kam lediglich Gaudian, der am 24. Mai 1989 wegen „versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts im schwerem Fall“ zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt und dann wenige Tage vor dem Fall der Mauer von der Bundesrepublik freigekauft wurde. 

Trotz aller Versuche, die Erschießung Gueffroys zu vertuschen, drang die Nachricht von dem Todesfall bald auch nach West-Berlin und nach Westdeutschland. Deshalb sprach der baden-württembergische Ministerpräsident Lothar Späth Ende Februar 1989 den DDR-Staats- und Parteichef Erich Honecker auf das Vorkommnis an. Daraufhin polterte dieser, es gebe überhaupt keinen Schießbefehl, was allerdings eine Lüge war, denn letztlich nahm Honecker die Weisung erst am 3. April 1989 zurück.

Nach dem Zusammenbruch der DDR mussten sich die vier Mauerschützen wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Totschlags vor dem Landgericht Berlin verantworten. Das Verfahren endete am 20. Januar 1992 mit Freisprüchen für Schmidt und Schmett sowie einer zweijährigen Bewährungsstrafe für Kühnpast. Dagegen sollte Ingo Heinrich für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil wurde jedoch am 14. März 1994 vom Bundesgerichtshof wieder aufgehoben, weil der Todesschütze „in gewisser Weise auch Opfer des Grenzregimes gewesen sei“, was eine enorme Signalwirkung für alle weiteren Prozesse dieser Art hatte. Anschließend reduzierte eine andere Kammer des Berliner Landgerichts das Strafmaß auf zwei Jahre auf Bewährung für Heinrich und Freispruch für Kühnpast. Im März 1998 erhielt dann der vormalige Chef des Grenzkommandos Mitte, der ehemalige Generalmajor Erich Wöllner, wegen seiner Mitverantwortung für die Erschießung von Gueffroy und fünf anderen „Republikflüchtigen“ eine fünfjährige Gefängnisstrafe. Diese musste der heute 87-Jährige aber wegen „Haftunfähigkeit“ niemals antreten.