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08.02.19 / »Bedauerlich« / BfV-Gutachten über AfD an Journalisten durchgestochen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 06-19 vom 08. Februar 2019

»Bedauerlich«
BfV-Gutachten über AfD an Journalisten durchgestochen
Peter Entinger

Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Georg Pazderski hat die Weitergabe des Gutachtens des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) über seine Partei an Journalisten kritisiert. BfV-Präsident Thomas Haldenwang müsse deshalb zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte daraufhin, es sei „bedauerlich, wenn solche Unterlagen die Öffentlichkeit erreichen“.

Das Gutachten ist 436 Seiten stark und als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Wie es an Journalisten gelangen konnte, ist derzeit noch ungeklärt. Die Nachrichten-Website „Netzpolitik.org“ hat das gesamte Gutachten online gestellt und verteidigte diesen Schritt. Der Bericht zerstöre die „Mär von der ganz normalen demokratischen Partei“ und gehöre „in die Öffentlichkeit und nicht in einen Panzerschrank“.

Weiter heißt es unter der Überschrift „Wir veröffentlichen das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD“: „Dass ein Geheimdienst eine politische Partei beobachtet, ist ein harter Eingriff in einer Demokratie. Gerade deshalb müssen die Erkenntnisse öffentlich verhandelt werden. Wo Behörden Transparenz verweigern, müssen Medien diese Informationen öffentlich machen, auch entgegen staatlicher Geheimnistuerei.“ 

Die Auswirkungen sind erst einmal überschaubar. Grundsätzlich wird die gesamte Partei als Prüffall bearbeitet. Diese Einstufung ermöglicht es, öffentlich zugängliches Material auszuwerten und Akten anzulegen. Die „Junge Alternative“ und die Teilorganisation „Der Flügel“ gelten allerdings als „Verdachtsfälle“ beziehungsweise in Bayern als „Beobachtungsobjekte“, weil es dort die Kategorie „Verdachtsfall“ nicht gibt. Für diese beiden Kategorien ist den Behörden auch der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, zum Beispiel V-Leute einzusetzen. Diese Vorgehensweise hatten allerdings zuvor schon einige Landesbehörden angekündigt. 

Inhaltlich bietet das Gutachten wenig Neues. Es ist eine Faktensammlung von öffentlich zugänglichen Zitaten aller möglichen AfD-Funktionäre von der Bundes- bis zur Kreisebene. So finden sich Verweise auf Interviews der Parteivorsitzenden Alexander Gauland und Jörg Meuthen ebenso wie auf verschiedene Reden des thüringischen AfD-Chefs Björn Höcke, der als Sprecher des rechten „Flügels“ gilt. 

Die Verfassungsschützer nehmen die Behauptung des aus dem linksextremen Spektrum stammenden Soziologen Andreas Kemper für bare Münze, er habe Belege dafür gesammelt, dass Björn Höcke in seiner Zeit vor der AfD unter dem Tarnnamen „Landolf Ladig“ in NPD-nahen Publikationen publiziert habe. Bis heute bestreitet dies Höcke ebenso wie die thüringische NPD. Dennoch urteilt der Verfassungsschutz, es sei „nahezu unbestreitbar“ dank Kempers Beweisführung, die 2016 von der Rosa-Luxemburg-Stiftung veröffentlicht worden ist. 

Auch bei anderen „Belegen“ waren die „Schlapphüte“ wenig zimperlich. Angebliche Belege über rechtsextreme Netzwerke der AfD und Verbindungen zu außerparlamentarischen Gruppen wie der Identitären Bewegung oder Studentenverbindungen wollen die Staatsschützer ausgerechnet auf Internetseiten der militanten Antifa gefunden haben. Nicht nur AfD-Fraktionschefin Alice Weidel hält dies „für absolut skandalös“.