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08.02.19 / Facebook und die Meinungsfreiheit / Die versprochene Unabhängigkeit der drei Facebook-Dienste ist Geschichte

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 06-19 vom 08. Februar 2019

Facebook und die Meinungsfreiheit
Die versprochene Unabhängigkeit der drei Facebook-Dienste ist Geschichte
Christiane Rinser-Schrut

Nach der Zusammenführung der drei Facebook-Dienste Facebook, WhatsApp und Instagram zählt das Unternehmen 2,7 Milliarden Nutzer weltweit. Dabei agiert es nicht nur nach der Gesetzgebung der einzelnen Länder, sondern vor allem nach den eigenen Standards, die nicht immer denselben Maßstab anlegen, aber zu einer vereinten Gesellschaft hinführen sollen.

Facebook ist ein Treffpunkt im Internet. Nutzer können unter ihrem Klarnamen ein Profil anlegen, dort Inhalte verkünden oder Inhalte, auch von anderen, teilen, Nachrichten innerhalb Facebooks verschicken, seine eigenen und die Beiträge anderer kommentieren. Auch Firmen nutzen diese Möglichkeit. 

Dass es viel Kritik an den Methoden und Vorhaben des Unternehmens Facebook gibt, zeigen schon die vielfältigen Beiträge des Medienanwalts Joachim Steinhöfel, der im April 2018 die Löschung eines Facebookeintrages erstmals gerichtlich verhindert hat.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) übt hingegen scharfe Kritik an dem Plan des Internetkonzerns Facebook, seine sozialen Netzwerke und Sofortnachrichtendienste zu verknüpfen. „Es scheint endgültig aus zu sein mit Mark Zuckerbergs Versprechen, dass Instagram und WhatsApp unabhängig bleiben“, sagte Barley der „Wirtschaftswoche“. „Wenn Facebook die Messenger verknüpft, zementiert es seine Datenmacht. Die Kartellbehörde werden prüfen, inwieweit Facebook mit diesem Schritt auch seine Marktmacht zementiert.“ Ob es wirklich zu einem Eingreifen der Bonner Behörde kommen wird, bleibt zweifelhaft, übt Facebook doch in gewisser Weise exekutive Gewalt aus, indem es Beiträge löscht, andere stehen lässt.

Der Zuckerberg-Konzern wirbt mit „Give people the power to 

build community and bring the world closer together“, was so viel heißt wie „Wir geben den Menschen die Macht, Gemeinschaft zu bilden, und bringen die Welt näher zusammen“.

Facebook gibt an, dass 2,32 Mil­liarden Menschen das Internetnetzwerk aktiv nutzen. Wird nun die Zusammenführung der Facebook-Dienste WhatsApp und Instagram umgesetzt, gibt der Konzern 2,7 Milliarden aktive Nutzer an. Das bedeutet, dass mehr als jeder dritte Erdenbürger mindestens einen der drei Facebook-Dienste nutzt und im Gegenzug das Unternehmen Facebook die entsprechenden Daten der Nutzer. 

In China, dem bevölkerungsreichten Land der Welt, ist Facebook gänzlich verboten, trotzdem es dort rund 500000 Nutzer gibt. Ebenso wie in China ist Facebook in Afghanistan gesperrt, zeitweise wurde die Seite auch in Kasachstan und Tunesien blockiert, in Syrien wird sie beobachtet. Die meisten Facebook-Nutzer findet man in den USA, Europa, der Türkei, Indien, Indonesien und den Philippinen. Russland, die Länder Südamerikas, Afrikas und Australien bedienen sich eher weniger dieses Netzwerkes.

Wo so viele Menschen zusammenkommen und damit auch deren Daten, geht es immer um Gewinn. Nach den Zahlen für das vierte Quartal 2018 hat das Unternehmen einen Gewinn von 6,68 Mil­liarden US-Dollar erwirtschaftet, und der Umsatzzuwachs von 30 Prozent auf 16,91 Milliarden Dollar ist ein deutliches Indiz für die Größe des Unternehmens. Nach einem Zusammenschluss der drei Dienste wird sich der Gewinn deutlich erhöhen. Schon jetzt ist das bislang werbefreie WhatsApp für Werbezwecke freigegeben.

„Facebook ist und bleibt kostenlos“, so wirbt das soziale Netzwerk im Internet, der Kunde zahlt mit seinen Daten und darf dafür seine Meinung kundtun. Auch wenn es heißt „Auf Facebook bleibst du mit Menschen in Verbindung und teilst Fotos, Videos und vieles mehr mit ihnen“, trifft das nicht auf jeden und alles zu. Im vierten Quartal des vergangenen Jahres beschäftigte das Unternehmen 35600 Angestellte weltweit, im Vergleich zu 2017 waren das 42 Prozent mehr, was größtenteils dem Mehraufwand für das Löschen angeblicher 

Falschmeldungen, das Sperren von Nutzern und der Vorbeugung vor Hackerangriffen geschuldet ist. Gelöscht werden Beiträge, die nicht den „Gemeinschaftsstandards“ entsprechen. Darunter fallen unter anderem „Hassreden“ in drei Schweregraden, Gewalt wie Gewaltdarstellungen und grausame wie taktlose Inhalte.

Im ersten Halbjahr 2018 wurden insgesamt 1704 Inhalte in 886 Beschwerden nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gemeldet, von denen 362 Inhalte gelöscht oder gesperrt wurden. Die NetzDG-Beschwerden werden von etwa 65 geschulten Fachkräften und Juristen geprüft.

Weltweit hat Facebook im ersten Quartal 2018 2,5 Millionen Inhalte entfernt, die gegen seine Richtlinien verstoßen haben.

Facebook hat im vierten Quartal 2018 9,1 Milliarden Dollar ausgegeben, um gegen Hacker vorzugehen und Falschmeldungen zu ahnden. 

Das kann eine Bundesregierung nicht leisten. Dass Zuckerberg auch politisch agiert, zeigt er in der Stiftung Chan Zuckerberg Initiative, mit der er gemeinsam mit seiner Frau Priscilla Chan für die Bekämpfung von Krankheiten, für Bildung, Gerechtigkeit und Chancengleicht eintritt. Dabei spricht sie sich dezidiert für Einwanderung von Flüchtlingen aus.

So drängt sich unter Kritikern der Verdacht auf, dass an der politischen Untertänigkeit von Facebook die Ideologie steht, die Welt zu vereinen oder zu entnationalisieren, um nur mit Individuen Verträge zu schließen und nicht mit vielen Nationen und deren jeweiliger Gesetzgebung. 

Bei den Bemühungen zur Einhaltung des NetzDG und der eigenen Regeln kommt es auch zu Fehlern, gegen die man Einspruch einlegen kann, räumt Facebook ein. Genau dafür ist der Medienanwalt Joachim Steinhöfel bekannt, der mit seiner Wall of 

Shame (etwa Schandmauer) immer wieder auf Fehlentscheidungen seitens Facebook aufmerksam macht, wodurch sich der Verdacht verhärtet, dass nur bestimmte Themen von Facebook gelöscht und nur bestimmte Nutzer durch die Plattform gesperrt werden.

Ein Beispiel: Folgenden Beitrag hat Facebook stehen lassen: „Fuck you Ahmad M…! Wer bist du Vogel, dass du einen aus freien Wahlen hervorgegangenes Staatsoberhaupt Diktator nennst?! Elender Heuchler und Arschkriecher du!“ Begründung des Zuckerberg-Unternehmens: „Der Nutzer, der den Kommentar gepostet hat, versuchte, den Artikel als Gelegenheit zu nutzen, den Kläger aufgrund seiner einseitigen politischen Aussage zu kritisieren, weil er den türkischen Präsidenten als ‚Diktator‘ beleidigte und Herrn Özil beschuldigte, sich mit einem Diktator ablichten zu lassen. Und in der Tat wurde Präsident Erdogan vom türkischen Volk zum Präsidenten der Türkei gewählt, wie der streitgegenständliche Kommentar richtig sagt.“ Steinhöfel bringt die Äußerung Facebooks so auf den Punkt: „,Diktator‘ zu nennen, ist also eine Beleidigung, ,Fuck you‘, ‚elender Heuchler‘ und ‚Arschkriecher‘ hingegen nicht.“ 

Da Facebook als Datenmonopolist mit seinen Aktionen die Meinungsbildung beeinflussen kann, wäre es im Interesse jedes einzelnen Nutzers, jene zu überprüfen.