25.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
15.02.19 / Hoffnung für Schuldner / Laufzeit von Privatinsolvenzen soll auf drei Jahre begrenzt werden

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 07-19 vom 15. Februar 2019

Hoffnung für Schuldner
Laufzeit von Privatinsolvenzen soll auf drei Jahre begrenzt werden
Peter Entinger

Die 1999 eingeführte Privatinsolvenz sollte überschuldeten Selbstständigen und Verbrauchern einen finanziellen Neustart ermöglichen. Zwei Jahrzehnte nach ihrer Einführung fällt die Bilanz jedoch eher mager aus. 

Daran hat auch die jüngste Reform zum 1. Juli 2014 nichts geändert. Die Neuregelung hatte unter anderem das Ziel, dass zahlungsunfähige Verbraucher schneller ihre Schulden loswerden können. Eine Bilanz nach eineinhalb Jahren zeigt jedoch, dass die Reform an der Mehrheit der betroffenen Verbraucher vorbeigeht. 

Dies belegen aktuelle Zahlen des Informationsdienstleisters Crif Bürgel. „Zu Beginn der Reform haben viele Personen auf die erstmalige Restschuldbefreiung nach drei Jahren hingearbeitet. Die aktuellen Zahlen zeigen jedoch, dass immer weniger Privatpersonen von der Reform profitieren. Die meisten Betroffenen sind nach sechs Jahren schuldenfrei“, kommentiert Geschäftsführer Christian Bock die aktuelle Auswertung. 

Hoffnung macht nun ein Vorstoß auf europäischer Ebene. Denn Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben sich in einem sogenannten Trilogverfahren geeinigt, die Laufzeit von Privatinsolvenzen auf drei Jahre zu begrenzen. Die Regelung könnte schon bald auf deutsches Recht übertragen werden. 

Nach Berechnungen von Crif Bürgel erreichten seit Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform insgesamt 7,4 Prozent der Betroffenen einschließlich ehemals Selbstständiger die Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Crif Bürgel verwendet für seine Analysen die Daten der Amtsgerichte. 

Durchschnittlich sind die Betroffenen demnach mit rund 30000 Euro verschuldet. Zwischen den Altersgruppen gibt es aber große Unterschiede. Unter 25-Jährige haben durchschnittlich rund 11000 Euro Schulden. Ihnen gelinge es überproportional häufig, schon nach drei Jahren die restlichen Schulden erlassen zu bekommen, teilt Crif Bürgel mit. Dies hänge vor allem damit zusammen, dass diese Personen im Vergleich zum Rest der Betroffenen relativ weniger Schulden hätten und bei einer Arbeitslosigkeit schneller wieder in den Arbeitsmarkt zurückfinden würden. 

Für eine Verschuldung gibt es sechs Hauptursachen, die in der Fachwelt „Big Six“ genannt werden. Zu ihnen gehören Arbeitslosigkeit und reduzierte Arbeit, Einkommensarmut, gescheiterte Selbstständigkeit, ein zum Einkommen unpassendes Konsumverhalten, Veränderungen in der familiären Situation wie Scheidung beziehungsweise Trennung und Krankheit. Der überwiegende Teil der Privatpersonen in einer Insolvenz stehe vor allem bei Kreditinstituten, Versandhändlern, Versicherungen, Behörden, Vermietern, Energieversorgern und Telefongesellschaften in der Kreide, teilt der Informationsdienstleister weiter mit. 

Die Neuregelung auf Grundlage des europäischen Rechts soll nun Abhilfe schaffen. „Sie sollte zügig in deutsches Recht umgesetzt werden“, erklärte Kai Henning, Fachanwalt für Insolvenzrecht, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. „Die Richtlinie sieht vor, dass der Schuldner innerhalb von drei Jahren eine Entschuldung erreichen können müsse. Die bisherige deutsche Regelung wird so nicht bleiben können.“