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15.02.19 / Frei gedacht / Bald Kita-Pflicht in Deutschland?

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 07-19 vom 15. Februar 2019

Frei gedacht
Bald Kita-Pflicht in Deutschland?
Eva Herman

Sollen Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden? Darüber wird schon seit Jahren heftig diskutiert. Derzeit kocht das Thema wieder hoch, angestoßen durch SPD-Ministerin Franzis-ka Giffey. Die Sache ist jedoch keine Petitesse, die auf reiner Menschenfreundlichkeit beruht, sondern sie ist hochbrisant, denn es geht um unsere Freiheit! Nicht weniger als die komplette Entscheidungs- und Erziehungsfreiheit aller Eltern steht auf dem Spiel: Der Staat will „die Lufthoheit über den Kinderbetten“! So hatte es SPD-Politiker Olaf Scholz schon 2002 gefordert. 

Es wird also laut getrommelt, und die Verfechter für diese Idee machen jetzt eine Menge Druck. Linke, grüne und rote Politiker treten lautstark für Kinderrechte in der Verfassung ein. Und nun die Gute-Kita-Erfinderin Giffey, die sich diese Forderung für den Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung ausgedacht hat. 

Doch warum wollen die Befürworter unbedingt die Kinderrechte im Grundgesetz sehen? Schon 2007 wurde die Debatte geführt. Damals dachte ich zunächst, der Plan könne gar nicht so schlecht sein, er wurde in den Medien auch ganz positiv verkauft. Doch schnell wurde klar, dass die Rechte der Kinder ja bereits im Grundgesetz verankert sind. Und zwar in Form der Menschenrechte, die in Artikel 1 des Grundgesetzes als Grundlage unserer Verfassung verankert sind. 

Eine Erweiterung der Verfassung ist nicht notwendig, auch wenn die politischen Schlagworte wie Nachhaltigkeit und Generationsgerechtigkeit durch den parlamentarischen Raum geschleudert werden. Im Gegenteil, es wäre reine Symbolpolitik, es brächte keinen Mehrwert und würde die Verfassung verwässern. Vor allem aber würden die Rechte aller Eltern in erheblichem Maße beschnitten werden, wenn nicht mehr Vater und Mutter, sondern der Staat entscheidet, was für das Kind gut ist.

Stellen wir uns nur vor, was von Amts wegen alles als förderlich für die Kinder erklärt wird, so wird es mit der persönlichen Freiheit eng, zum Beispiel in Sachen Impfpflicht, verbindliche Vorsorgeuntersuchungen, Gender-Unterricht an den Schulen, vor allem aber beim Thema Kitapflicht. 

Dazu sollte man wissen: Internationale Bindungs- und Säuglingsforscher wie auch Kinderpsychologen warnen seit Jahrzehnten davor, Kinder vor dem abgeschlossenen dritten Lebensjahr in fremde Hände abzugeben. Sie prägten damals den Begriff der frühkindlichen Bindung zwischen Mutter und Kind, die für ein risikoloses Gedeihen der Kinderseele unabdingbar sei. Zudem werden die Experten nicht müde, darauf hinzuweisen, dass die ersten drei Lebensjahre eines Menschen prägend sind, weswegen kleine Kinder möglichst im häuslichen Umfeld aufwachsen sollten, ohne täglich in das Hamsterrad der Krippe gezerrt werden zu müssen. 

Der Begriff frühkindliche Bindung hatte einen wichtigen und richtigen Klang, und in der damals noch von der DDR getrennten Bundesrepublik wäre es undenkbar gewesen, die Kleinkinder in die noch verpönten Fremdbetreuungseinrichtungen zu geben, wie es „drüben“ üblich war.

Doch Anfang 2000, also gut zehn Jahre nach der Vereinigung, begann man aus heiterem Himmel – unter der rot-grünen Koalition Gerhard Schröders – mit dem flächendeckenden Ausbau der Kinderkrippen in Gesamtdeutschland. Was SPD-Familienministerin Renate Schmidt euphorisch gestartet hatte, wurde bei der Amtsübernahme Angela Merkels 2005 von der damaligen CDU-Ministerin Ursula von der Leyen aufs Genaueste weiter getrieben. 

Und dann griff man zu einer manipulativen List, die auch als klassische Propaganda bezeichnen werden kann: Deutsche Politiker änderten nur einen einzigen Buchstaben des positiv besetzten Begriffs frühkindliche Bindung, und flugs wurde daraus die frühkindliche Bildung. Und wo gab es die? Natürlich nur in der Kinderkrippe! Schnell hatte das Medienkartell dazugelernt, seitdem gehört der Begriff frühkindliche Bildung zum Repertoire eines jeden Spitzenpolitikers. Und exakt dieser Begriff erhält jetzt größte Relevanz, wenn es um die Kinderrechte in der Verfassung geht. Denn: Jedem Kind soll natürlich der Zugang zur frühkindlichen Bildung ermöglicht werden. Wer will sich dem wohl widersetzen?

Etwa eine Million Krippenplätze sind seitdem in Deutschland entstanden, der Staat ermöglichte damit bereits die Heranschleichung der Krippenpflicht. Zu hoch gegriffen? Mitnichten. Die Massenmedien starteten Schulter an Schulter mit den diensthabenden Spitzenpolitikern einen wahren Krippen-Feldzug: In Tageszeitungen, Wochenzeitschriften, in Fernsehdis-kussionen und nahezu sämtlichen Radiokanälen wurde der Bürger die letzten 20 Jahre vorbereitet auf das Kommende. Fortan galt als faul und gewissenlos, wer sein Kind zu Hause betreuen wollte. Wer sich öffentlich gar dagegen stellte, wer auf die notwendige Mutter-Kind-Bindung hinwies, der wurde schnell mundtot gemacht und bekam, man staune, einen Nazi-Stempel aufgedrückt.

Heute, fast 20 Jahre später, ist die Mehrheit der Bürger durch die medienpolitische Gehirnwäsche gegangen. Man gibt sein Kind wie selbstverständlich oft schon früh weg, man klagt für sein Recht auf einen Krippenplatz, zahlt horrende Summen für die Fremdbetreuung und kommt gar nicht mehr auf die Idee, dass Mama zu Hause bleiben könnte. Folgendes Beispiel las ich kürzlich in der „Bild“: 

Ein 34-jähriger Familienvater: „Ich finde es ungerecht, dass Kinderbetreuung bei uns im Saarland heute fast unbezahlbar ist! Unser Sohn ist dreieinhalb Jahre alt und geht schon in den Kindergarten. Wenn unsere Tochter (1) im Sommer auch zur Kita geht, zahlen wir monatlich 620 Euro inklusive Verpflegung! Wer soll das denn noch bezahlen? Meine Frau arbeitet auf 450-Euro-Basis Teilzeit in einem Supermarkt.“ Und weiter sagte er: „Wenn sie nicht arbeiten würde und wir uns dadurch die Kita-Gebühren sparen, hätten wir jeden Monat nur 30 Euro weniger zur Verfügung. Dazu kommt, dass der Kindergarten an 34 Tagen im Jahr geschlossen ist, also mehr als ein Arbeitnehmer im Durchschnitt an Urlaubstagen hat! Es wird bald eine Frage des Geldbeutels, ob man noch Kinder bekommt oder nicht.“ Diese Familie zieht gar nicht mehr in Betracht, die kleinen Kinder zu Hause zu betreuen, sondern deren Schlussfolgerung lautet, dass man es sich nicht mehr leisten könne, Kinder zu bekommen. Erschreckend, aber wahr.

Bereits 2007 wurde eine politische Kampagne gegründet, man startete das Aktionsbündnis Kinderrechte. Dabei waren und sind bis heute das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland. 

Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz orientiert sich an folgenden Punkten: a) Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen; b) Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit; c) Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung; 

d) Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard; e) Recht des Kindes auf Beteiligung in den es betreffenden Angelegenheiten und die Verpflichtung zur Berück­sichtigung seiner Meinung, entsprechend Alter und Entwicklungsstand; f) Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen. 

Schleichender Sozialismus? So könnte er jedenfalls daherkommen.