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01.03.19 / Gedankenspiele um Schwundgeld / Wie man beim IWF bei spürbar negativen Zinsen eine Flucht ins Bargeld verhindern will

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 09-19 vom 01. März 2019

Gedankenspiele um Schwundgeld
Wie man beim IWF bei spürbar negativen Zinsen eine Flucht ins Bargeld verhindern will
Norman Hanert

Der bevorstehende Führungswechsel bei der EZB wird vermutlich kein Ende der ultralockeren Geldpolitik mit sich bringen. Ganz im Gegenteil. Sparer und Verbraucher sollten sich auf immer gewagtere Geldexperimente im Geiste der Freiwirtschaftslehre Silvio Gesells (1862–1930) mit sogenannten rostenden Banknoten, auch Schwund­geld, Freigeld, fließendes Geld oder umlaufgesichertes Geld genannt, gefasst machen.

Spätestens nach der Europawahl im Mai ist damit zu rechnen, dass die Suche nach einem Nachfolger für den jetzigen Präsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB) Mario Draghi in die heiße Phase übergeht. Die Amtszeit des Italieners an der Spitze der EZB läuft zum Ende des Jahres ab. Derzeit gelten der französische Notenbankchef François Villeroy de Galhau, Ex-EU-Kommissar Olli Rehn und Erkki Liikanen als Favoriten. Der frühere Präsident der finnischen Zentralbank kann auch bei den südeuropäischen Euroländern mit Sympathie rechnen. 

Liikanen hat die lockere Geldpolitik Draghis bislang unterstützt.

In den letzten Monaten wurde auch der Name des irischen Zentralbankchefs Philip Lane regelmäßig genannt, wenn es um die Dra-ghi-Nachfolge ging. Vor Kurzem haben sich die Finanzminister der Euro-Gruppe allerdings für Lane als künftigen Chefvolkswirt der Europäischen Zentralbank ausgesprochen. Lane eilt nicht der Ruf voraus, ein geldpolitischer „Falke“ zu sein, sondern zum Lager der „Tauben“ zu gehören. Gemeint sind damit Befürworter einer 

lockeren Geldpolitik im Stil des Italieners Draghi. Als Gouverneur der irischen Notenbank hat Lane auch das umstrittene Anleihekaufprogramm der EBZ unterstützt.

Die EZB hat zwar zum Jahresanfang ihr Anleihekaufprogramm eingestellt und ersetzt nur noch auslaufende Anleihen, aber Zinserhöhungen sind vorerst nicht in Sicht, ganz im Gegenteil. Weltweit mehren sich die Zeichen für einen Konjunkturabschwung. Das klassische Gegenmittel in solchen Situationen sind Zinssenkungen, doch scheint dieses Mittel bereits ausgereizt. Leihen sich Geschäftsbanken bei der EZB Geld, dann können sie das bereits zu einem Zinssatz von null Prozent. Parken Geschäftsbanken bei der EZB überschüssige Liquidität, dann berechnen ihnen die Währungshüter dafür seit März 2016 sogar einen Negativzins von 0,4 Prozent. Diese Strafzinsen haben dazu geführt, dass einige Banken Geld nicht mehr an die EZB überweisen, sondern als Bargeld in eigenen Tresoren lagern. 

Wie Banken und analog dazu auch den Bürgern dieser Ausweg über eine Flucht ins Bargeld verbaut werden kann und somit noch niedrigere Negativzinsen greifen können, dazu haben Ökonomen des Internationalen Währungsfonds (IWF) mittlerweile eine Denkschrift vorgelegt. Das IWF-Konzept namens „Cashing In: How to Make Negative Interest Rates Work“ sieht eine Entwertung des Bargeldes analog zum Negativzins auf Guthaben vor. Wenn beispielsweise der Einlagenzins der Notenbank auf minus fünf Prozent sinkt, dann soll auch Bargeld um fünf Prozent pro Jahr entwertet werden. 

Im Alltag könnte sich die Abwertung von Bargeld weniger kompliziert darstellen, als dies zunächst scheint. Denkbar ist zum Beispiel, dass die Negativzinsen bei Bezahlvorgängen in Rechnung gestellt werden, ähnlich dem Vorgehen bei der Umsatzsteuer.

Allerdings sind auch die möglichen Schlupflöcher schnell erkennbar. Anleger würden dann stärker noch als jetzt schon versuchen, in Fremd- oder Digitalwährungen wie etwa den Bitcoin sowie Sachwerte zu fliehen. Für Edelmetalle, Aktien und Immobilien könnten die Preise neue Rekordhöhen erreichen. Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob das Konzept des Internationalen Währungsfonds bei freien Kapitalmärkten funktionieren kann. Im Umkehrschluss gilt, dass bei einer möglicherweise eines Tages anstehenden Einführung von Strafzinsen auf Bargeld die Gefahr besteht, dass die Freiheit des Kapitalverkehrs endet.