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08.03.19 / Sicherheitshaft für Gefährder / Österreichs Bundesregierung plant gleich diverse Verschärfungen der Asylbestimmungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 10-19 vom 08. März 2019

Sicherheitshaft für Gefährder
Österreichs Bundesregierung plant gleich diverse Verschärfungen der Asylbestimmungen
Michael Link

Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz von der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) hat eine Verschärfung der Asylbestimmungen, darunter die Einführung der Sicherungshaft für potenziell gefährliche Asylwerber, angekündigt.

Der Innenminister Herbert Kickl von der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), dessen Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Justizminister Josef Moser (ÖVP) sollen diesbezüglich einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Dazu wurden bereits am 1. März die Erstaufnahmezentren für Asylbewerber in Traiskirchen und Thalham in „Ausreisezentrum“ umbenannt.

Gesetzliche Änderungen seien dafür nicht notwendig, hieß es am Dienstag aus dem Innenministerium: „Die neuen Begrifflichkeiten stehen den Gesetzesbestimmungen und den dort verwendeten Begrifflichkeiten nicht entgegen.“ Zudem kündigte Minister Kickl an, dass die bereits kolportierten Pläne für eine Sicherungshaft umgesetzt werden sollen. Als Beispiel für einen Fall, wo eine Sicherungshaft zulässig sein solle, nannte der zuständige Sektionschef Peter Webinger einen Asylbewerber, der vor einer IS-Flagge entsprechende Drohungen ausspricht. Wie lange eine Sicherungshaft für Gefährder möglich wäre, blieb allerdings zunächst noch offen.

Laut Kickl enthalten bereits die EU-Regeln die Möglichkeit einer Sicherungshaft, nun müssten diese noch etabliert werden.

Dieser Einschätzung stimmte im Österreichischen Rundfunk (ORF) auch der Europarechtsexperte Walter Obwexer von der Universität Innsbruck zu. Eine Sicherungshaft für Asylwerber sei europarechtlich durchaus zulässig. Jedenfalls sehe die EU-Aufnahmerichtlinie für Asylbewerber und Antragsteller auf subsidiären Schutz vor, „dass die Mitgliedsstaaten eine Inhaftierung vornehmen dürfen, wenn diese Antragsteller eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen“, sagte Obwexer. Allerdings müsste nach der Inhaftierung schnell eine Prüfung durch einen Richter erfolgen, so der Juraprofessor. Demnach solle in den Zentren eine „Gefährdungsprognose“ erstellt werden.

Bei der Pressekonferenz thematisierte Kickl auch die Dauer des Zulassungsverfahrens. Dieses umfasst den Zeitraum zwischen dem Antragstellen des Asylwerbers bei der Polizei und der Anordnung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), den betreffenden Asylbewerber in ein Länderquartier zu bringen, um dort den Ausgang des Verfahrens abzuwarten.

Bis zur letzten Asylnovelle im Herbst 2018 war die Dauer des Zulassungsverfahrens auf 20 Tage begrenzt, anschließend wurde diese Frist gestrichen. Auf diese Weise ist es jetzt möglich, in den Ausreisezentren weit mehr Verfahren als bisher bis zum Ende abzuwickeln. Für diesen Zweck würden sich vor allem beschleunigte, sogenannte Fast-Track-Verfahren von Antragstellern aus sicheren Herkunftsstaaten eignen, erklärte Kickl. Für diese Personen sei die Chance auf Asyl sehr gering.

Ebenfalls schon ab diesem Monat wurden in den Ausreisezentren die Anwesenheitsregeln verschärft. So kündigte der Innenminister eine „freiwillige“ Erklärung für Asylwerber an, die sie zum Verbleib im Zentrum zwischen 22 und 6 Uhr sowie zur Einhaltung der Nachtruhe verpflichtet.

„Wer das nicht will, für den werden wir einen Ort finden, wo wenig Anreiz besteht, sich dort herumzutreiben“, erklärte Kickl. Personen, welche die Erklärung nicht unterzeichnen, werden „an Orte abseits der Ballungszentren verlegt“.

Für die Beschleunigung der Verfahren sollen in den Ausreisezentren des Bundes möglichst schnell Reiseroute und Fluchtgründe geprüft werden, außerdem soll es ab sofort eine Rück-kehrberatung geben. Nach dem  Wunsch des Innenministers könnte auch die Zweitinstanz im Asylverfahren räumlich angebunden werden, wodurch die Verfahren weiter beschleunigt würden.

Freilich gelte es, gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, räumte Kickl ein. Neben einer Verhältnismäßigkeit sollen auch eine Revisionsmöglichkeit und Einzelfallentscheidungen berücksichtigt werden. Zunächst sollte die zuständige Behörde entscheiden.

Mit der erneuten Verschärfung des Asylrechts sollen laut Innenministerium wesentliche Schritte gesetzt werden, dass künftig in Österreich praktisch keine Asylanträge mehr gestellt werden könnten. Das Land sei von sicheren Drittstaaten umgeben, betonte Kickl.

Indes sorgt die geplante Asylverschärfung innenpolitisch für heftige Debatten. So meldeten die Oppositionsparteien Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und NEOS rechtliche Bedenken zu der Einführung der Sicherungshaft für Gefährder an. Zudem bestand die SPÖ zuletzt darauf, dass eine sogenannte Task Force, eine Arbeitsgruppe zum Thema Sicherungshaft eingerichtet wird.