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08.03.19 / Gegenwind / Was übrig bleibt, ist die EU

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 10-19 vom 08. März 2019

Gegenwind
Was übrig bleibt, ist die EU
Florian Stumfall

Zu den wesentlichen Bestandteilen der Politischen Korrektheit gehört das Verbot der Diskriminierung. Eine solche feinsinnige Rücksichtnahme gilt, was den religiösen Aspekt betrifft, tatsächlich im Wesentlichen dem Islam. Zur Erinnerung: Vor einigen Jahren gelang es seinen Anhängern wegen zwei, drei Karikaturen des Propheten Mohammed die halbe Welt in Aufruhr zu versetzen. Wenn in Deutschland ein bösartiger Atheist einen Frosch ans Kreuz nagelt, mit allen implizierten Gedankenverbindungen, die geeignet sind, das Christentum zu schmähen, so fällt das unter den Kunstvorbehalt. 

Die Rechtslage leistet einer derartig unterschiedlichen Behandlung vergleichbarer Sachverhalte Vorschub. Der Artikel 166 des Strafgesetzbuches (StGB) lautet: „Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (Paragraf 11 Absatz 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Diese Formulierung stellt den öffentlichen Frieden unter Schutz, nicht das religiöse Bekenntnis. Wer sich in seinem Glauben beleidigt sieht und sich dagegen den Staat als Helfer holen will, der muss den öffentlichen Frieden stören. Wer randaliert, der bekommt Recht, wer demütig und stillschweigend einsteckt, der hat sich seines Rechts begeben. Dass es aber nicht Art der Jünger des Propheten ist, stillschweigend und demütig einzustecken, hat sich oft genug gezeigt. 

Die landesübliche Rechtsprechung gewährt den Mohammedanern sogar, wo es ihnen notwendig erscheint, Schutz vor Tatsachenbehauptungen. So bewegt sich, wer darauf aufmerksam macht, dass Mohammed eine Sechsjährige geheiratet und nach drei Jahren die Ehe vollzogen hat, bereits in Gefahr, straffällig zu werden, je nach dem Kontext, in dem die Aussage getroffen wird. Ein Rechtsschutz für den christlichen Glauben in einer vergleichbaren Sache ist bislang noch nicht ergangen. 

Im Jahre 2010 stellte die Staatsanwaltschaft Koblenz – um nur ein einziges Beispiel anzuführen und dabei zu zeigen, dass die Entwicklung schon länger anhält – ein Verfahren wegen Beschimpfung eines Bekenntnisses ein. Es war gegen die Mohammedaner Süleyman S. und Burak U. eröffnet worden, weil sie Andersgläubige als „Scheiß-Christen“ bezeichnet hatten. Die Staatsanwaltschaft Koblenz allerdings konnte darin keine Beleidigung erkennen. Im umgekehrten Fall, soviel muss man unterstellen, wäre es zu einem öffentlichen politischen Skandal mit tosender Unterstützung vor allem der Boulevardpresse gekommen.

Wenn aber Vergleichbares ungleich behandelt wird, so ist das nicht nur ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit, sondern bedeutet auch die Herabsetzung eines der beiden. Diesem Schritt folgt nach aller Erfahrung eine sich mehr und mehr steigernde Aggression. Tatsächlich nehmen in Deutschland die Fälle gewaltsamer Übergriffe auf Christen laufend zu. 

Das Bundeskriminalamt hat die einschlägigen Zahlen für das Jahr 2017 veröffentlicht (siehe Seite 3). In dem Bericht ist die Rede von fast 100 Angriffen auf Christen. Die schwerwiegendsten Taten sind ein Mord, neun Körperverletzungen und ein Fall von Brandstiftung. Ferner wird, wie in solchen Fällen üblich, von einer großen Dunkelziffer gesprochen, wie immer man die abschätzen mag, solange die Ziffer wirklich dunkel ist. Immerhin dürften ungezählte christliche Immigranten darunterfallen, die in Asy­lantenheimen neben moslemischen Insassen leben. Von hier aus breitet sich, sozusagen unauffällig, die Gewalt gegen Christen in Deutschland aus.

Daran, dass in vielen überseeischen Ländern die Christenverfolgung zum Alltag gehört, scheint man sich in Europa längst gewöhnt zu haben. Der geschäftsführende Vorstandsvorsitzende von „Open Doors“ in Deutschland, einer Missionsgesellschaft, die sich der verfolgten Christen in der ganzen Welt annimmt, sagt: „Die gegenwärtige Situation der verfolgten Christen und anderer Minderheiten ist katastrophal und alarmierend. Die Religionsfreiheit wird massiv unterdrückt. Wenn Millionen Betroffene keine Chance haben, selbst auf ihre Situation aufmerksam zu machen, dann müssen Politiker und wir Christen deutlich mehr tun als bisher.“ 

Tun Politiker aber nicht. Die Frage nach dem Befinden von Christen in anderen Ländern spielt bei den Beziehungen zu diesen keinerlei Rolle. 

Bedenkt man an dieser Stelle noch einmal die Sonderrechte, die der Islam in Deutschland erfolgreich beansprucht, so ist die Liste der Länder, die an der Spitze der internationalen Christenverfolgung stehen, ausgesprochen aufschlussreich. Nach einer Rangliste von „Open Doors“ sind die ersten zehn Positionen der Länder mit der größten Verfolgung so besetzt: Nordkorea, Afghanistan, Somalia, Libyen, Pakistan, Sudan, Eritrea, Jemen, Iran und Indien. Von der Nummer eins und der Nummer zehn abgesehen, handelt es sich durchweg um mohammedanische Länder. Selbst in China ist die Lage der Christen messbar günstiger, das Riesenreich kommt erst auf dem Rang 27. 

Der Islam also, der sich bei der Verfolgung von Christen augenfällig hervortut, ist es auf der anderen Seite, der sich in Deutschland und Europa oftmals anmaßend und gebieterisch gebärdet. Selbstverständlich kann dieses Verhalten nur dann ungehindert zum Ausdruck kommen, wenn es sich das umgebende Milieu gefallen lässt. Und das ist der Fall, wahrscheinlich nirgendwo mehr als in dem politisch korrekten, von der neu an sich selbst entdeckten Willkommenskultur berauschten und der eigenen Tradition entfremdeten Deutschland.

Dabei muss man zweierlei auseinanderhalten: Längst schon vor dem Sturm überwiegend mohammedanischer Zuwanderer nach Europa gab es hier Menschen, denen das Christentum völlig gleichgültig und sein Schicksal unbedeutend war, wenn sie nicht gar in bewusster Ablehnung dazu standen. Das ist nicht neu und eine Sache, die hinzunehmen ist. Keiner soll zu einer Überzeugung angehalten werden, der er nicht zustimmt. 

Doch auch der leidenschaftlichste Freigeist, ist, ob er es will oder nicht, hierzulande geprägt von der christlichen Tradition Europas, seiner Geistesgeschichte und der ethischen Ausrichtung, auf der grundsätzlich auch die profane Gesetzgebung fußt. Sogar der Humanismus der Aufklärung, der sich ausdrücklich atheistisch verstanden hat, war eine Ableitung aus dem christlichen Erbe.

Wer also das Christentum in Europa billigend Verluste leiden lässt, tut nicht nur dem Glauben Schaden an – dem am allerwenigsten –, sondern gefährdet das kulturelle Erbe. Niemand aber soll sagen, dies könne in keines Menschen Absicht liegen.

Die Entwicklung, das heißt, die Erosion des christlichen Moments in Europa entspricht völlig dem rotgrünen kulturellen Selbsthass und der Ablehnung eines deutschen Volkes. Diesen rotgrünen kulturellen Selbsthass ließ auch die Kanzlerin erkennen, als sie sagte: „Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“ So wie das Christentum Europa geprägt hat, so trägt sein Niedergang zur Auflösung dieses Europa bei. Was übrig bleibt, ist die EU, die mit Europa leider herzlich wenig zu tun hat.