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15.03.19 / BfV gibt nach / Verfassungsschutz akzeptiert »Prüffall-Urteil«

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 11-19 vom 15. März 2019

BfV gibt nach
Verfassungsschutz akzeptiert »Prüffall-Urteil«

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) „will nicht weiter mit der AfD darüber streiten, ob man sie als Prüffall bezeichnen dürfe“. Was wie ein freiwilliges Entgegenkommen wirkt, ist tatsächlich das Anerkennen eines Urteils des Verwaltungsgerichts Köln. Dieses hatte im Februar einem Eilantrag der AfD stattgegeben und der Behörde die Bezeichnung der Partei als Prüffall untersagt. Die AfD hatte argumentiert, der öffentliche Gebrauch dieses Begriffs durch den Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang habe einen „stigmatisierenden Charakter“. Auch das Gericht vertrat die Auffassung, der Bezeichnung Prüffall komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“.

Das BfV hätte Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen können, hat aber darauf verzichtet. Der Rechtsstreit solle nicht weiter „vom eigentlichen Thema ablenken“, teilte die Behörde mit. Womöglich steckt tatsächlich die Furcht dahinter, die AfD könne sich auch in der nächsten Instanz durchsetzen. Auch wenn sich die Klage der AfD nicht dagegen gerichtet hatte, dass das BfV sie prüft, sondern nur dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte, ist der Prozessausgang für den Verfassungsschutz und insbesondere für dessen Präsidenten eine peinliche Niederlage.J.H.