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22.03.19 / Rot-rote Torschlusspanik / Die Wahlen im September verheißen nichts Gutes für Brandenburgs Linkskoalition

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 12-19 vom 22. März 2019

Rot-rote Torschlusspanik
Die Wahlen im September verheißen nichts Gutes für Brandenburgs Linkskoalition
Norman Hanert

Noch Anfang des Jahres war in Brandenburg die Stimmung zwischen SPD und Linkspartei derart schlecht, dass sogar ein Platzen der rot-roten Koalition und vorzeitige Neuwahlen möglich schienen. Nun hat eine überraschende Entwicklung eingesetzt.

Ausgerechnet auf zwei besonders heiklen Feldern haben SPD und Linkspartei eine Einigung gefunden. Besonders frappierend ist die Entwick­lung beim Thema Verfassungsschutz. Erst vor wenigen Wochen hatte SPD-Innenminister Karl-Heinz Schröter         eine schwere Krise innerhalb der Koalition ausgelöst. Ohne Rücksprache mit der Linkspartei kündigte Schröter an, er wolle Brandenburgs Verfassungsschutz 27 zusätzliche Mitarbeiter geben. Ohne Erfolg beim Koalitionspartner hatte Schröter zuvor schon mehrmals eine Personalaufstockung beim Landesgeheimdienst gefordert. 

Inzwischen hat der Streit eine erstaunliche Wendung genommen. Brandenburgs Verfassungsschutz erhält nicht nur 27 Mitarbeiter mehr, der Personalbestand soll sogar um 37 Stellen steigen. Obendrein erhält das Land auch noch ein neues Verfassungsschutzgesetz. Wegen Vorbehalten der Linkspartei war allgemein erwartet worden, dass sich erst der nächste Landtag nach den Wahlen im September mit einem neuen Gesetz beschäftigen würde. 

Geeinigt hat sich Rot-Rot auch beim neuen Polizeigesetz, das unter den Genossen ebenfalls lange Zeit als politisches Minenfeld galt. Schröter konnte zwar Forderungen wie elektronische Fußfesseln für terroristische Gefährder oder Online-Durchsuchungen nicht durchsetzen, allerdings trägt die Linkspartei einige andere bemerkenswerte Verschärfungen mit. Sogenannte Gefährder können in Brandenburg mit dem neuen Gesetz beispielsweise künftig bis zu vier Wochen in Vorbeugehaft genommen werden.

Die rot-rote Koalition hat sich für die letzten Monate der Legislaturperiode noch mehr vorgenommen. Brandenburg will die Mittel des Bundes aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ nicht nur zur Finanzierung längerer Betreuungszeiten nutzen. Ab September sollen im Land zudem die Kita-Beiträge für Eltern mit geringem Einkommen abgeschafft werden. Noch vor der Landtagswahl will die Koalition auch die umstrittenen Straßenausbaubeiträge abschaffen. 

Dass sich die Landesregierung ausgerechnet in der Schlussphase der Legislaturperiode noch so ein hohes Arbeitspensum vornimmt, liegt nicht zuletzt an der verpatzten Kreisgebietsreform. Für Rot-Rot war der Reformversuch das wichtigste politische Projekt überhaupt. Bei den Beteiligten hat es dementsprechend viel Energie gefordert. Nach massivem Widerstand der märkischen Kommunen stoppte SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke das Vorhaben allerdings im November 2017. Vor diesem Hintergrund kann die momentane Arbeitswut von Rot-Rot auch als Versuch gesehen werden, den Wählern bei den Landtagswahlen im September überhaupt etwas präsentieren zu können. 

Dazu kommt noch eine weitere Entwicklung. Jüngste Umfragen der Meinungsforscher deuten darauf hin, dass die Bildung einer neuen Regierung nach den Landtagswahlen im Herbst sehr viel schwieriger werden dürfte als in der Vergangenheit. Speziell die seit 1990 in Brandenburg durchgehend dominierenden Sozialdemokraten müssen zur Kenntnis nehmen, dass sie nur noch gleichauf mit Union und AfD rangieren. 

Aus Sicht der Linkspartei ist es zudem wichtig, gerade beim Thema innere Sicherheit als regierungsfähig zu gelten. Das gilt nicht nur im Hinblick auf eine Neuauflage von Rot-Rot: Bereits im vergangenen Jahr signalisierte CDU-Landeschef Ingo Senftleben, er würde eine Koalition mit der Linkspartei nicht generell ausschließen wollen. 

In Brandenburg, aber auch bundesweit, könnten durch die anhaltende Schwäche der alten Volksparteien SPD und Union künftig Dreierkoalitionen  zum neuen Normalfall werden. Damit wird es immer schwieriger, eigene politische Vorstellungen noch unverwässert umzusetzen. Speziell bei der Haushaltsplanung für die Jahre 2019 und 2020 wirft die Opposition der rot-roten Regierungskoalition vor, sie würde dem nächsten, noch nicht einmal gewählten Landtag Vorgaben machen, ihn quasi vor vollendete Tatsachen stellen. Ein Rechtsgutachten des parlamentarischen Beratungsdienstes stufte den Plan für einen wahlperiodenübergreifenden Doppelhaushalt als „rechtlich nicht geboten, aber zulässig“ ein. 

Wie die Nutzung von momentan noch vorhandenen Mehrheitsverhältnissen im Landtag wirkt auch das Gleichstellungsgesetz für Wahlen, das im Januar mit den Stimmen von SPD, Linkspartei und Grünen beschlossen wurde. Parteien werden mit dem Gesetz gezwungen, ab 2020 ihre Wahllisten für den Landtag paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen. Mehrere Parteien haben aus verschiedenen Gründen bereits Klagen gegen das bundesweit erste „Parité-Gesetz“ vor dem Landesverfassungsgericht angekündigt.