19.04.2024

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29.03.19 / MELDUNG / AfD-Antrag abgelehnt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 13-19 vom 29. März 2019

MELDUNG
AfD-Antrag abgelehnt
J.H.

Berlin – Der Bundestags-Finanzausschuss hat einen von der AfD-Fraktion eingebrachten Antrag gegen eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung im Rahmen der EU-Bankenunion und für den Erhalt der nationalen Einlagensicherung abgelehnt. Die Einführung der dritten Stufe der Bankenunion mit einer endgültigen Vergemeinschaftung der Einlagensicherung ist nach Ansicht der AfD-Fraktion „unverantwortlich, unabhängig davon, ob notleidende Kredite bei europäischen Bankinstituten zuvor reduziert werden oder nicht“. Der Antrag enthält auch die Forderung an die Europäische Zentralbank (EZB), die Aufkäufe von Staatsanleihen einzustellen. Deutschland solle sich dafür einsetzen, „den Euro-Rettungsfonds ESM abzuwickeln statt ihn zu einem Europäischen Währungsfonds auszubauen“.

Außerdem erinnert die AfD-Fraktion die Koalitionsfraktionen an einen ihrer eigenen Anträge aus der vergangenen Legislaturperiode, in dem sie sich gegen die EU-Pläne aussprachen: „Es darf den Mitgliedstaaten nicht ermöglicht werden, die Folgen nationaler politischer Entscheidungen und daraus resultierende Bankrisiken auf einen gemeinschaftlichen Fonds zu verlagern.“ Dennoch lehnten die Fraktionen von Union und SPD gemeinsam mit den anderen Fraktionen den AfD-Antrag geschlossen ab.

Die CDU/CSU-Fraktion begründete dies damit, dass „vieles aber auch problematisch und widersprüchlich“ sei. Nationale Antworten zum Beispiel zur Renationalisierung der Bankenaufsicht seien heute nicht mehr möglich. Die AfD-Fraktion widersprach mit dem Hinweis, dass die EZB nicht nur Aufsicht, sondern zugleich Akteur und Geldgeber sei. Damit könne sie nicht mehr neutral sein, was eine Ban­kenaufsicht aber sein müsse. Die SPD-Fraktion lehnte den Antrag der AfD ohne Begründung in der Sache ab, weil es sich um einen „typischen AfD-Antrag mit Verleugnung der realen Welt“ handele.