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29.03.19 / Durch die Hintertür / UN-Migrationspakt auch für EU-Staaten, die dagegen waren

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 13-19 vom 29. März 2019

Durch die Hintertür
UN-Migrationspakt auch für EU-Staaten, die dagegen waren
Norman Hanert

Noch vor wenigen Monaten schlug die Diskussion um den UN-Migrationspakt hohe Wellen. Mittlerweile ist das Thema aber wieder weitgehend aus der öffentlichen Diskussion verschwunden. Der umstrittene Migrationspakt ist im vergangenen Dezember in Marokko von der Bundesrepublik Deutschland und über 150 weiteren Staaten angenommen worden.
Der Berliner „Tagesspiegel“ hat auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vom Auswärtige Amt die Herausgabe von internen Protokollen beantragt. Bei den Papieren handelt es sich um Informationen von den Verhandlungsrunden, die von der deutschen Delegation an das Auswärtige Amt in Berlin geschickt wurden.

Die freigegebenen Dokumente sind mit Rücksicht auf andere Staaten zum Teil geschwärzt. Dennoch erlauben diese Unterlagen einen aufschlussreichen Blick auf die Verhandlungen. Die Papiere zeigen, wie weitreichend die Vorstellungen einiger Regierungen in manchen Bereichen waren.

Gerungen wurde etwa um die Forderung, die Unterscheidung zwischen regulären und irregulären Immigranten wegfallen zu lassen. Zum ursprünglichen Forderungskatalog gehörten auch Punkte wie das Verbot von Abschiebungen.

Einige Staaten wollten offenbar auch erreichen, dass die Verhandlungsergebnisse in der Berichterstattung der Medien ausschließlich positiv dargestellt werden sollten. Um dies durchzusetzen, sollten Medienunternehmen bei einer negativen Darstellung etwaige öffentliche Förderungen entzogen werden.

Laut den freigegebenen Papieren ist auch um die Frage gerungen worden, ob der UN-Migrationspakt rechtlich verbindlich sei. Einige beteiligte Staaten wollten dem Pakt offenbar ganz ausdrücklich einen rechtsverbindlichen Charakter geben. Die Bun­desregierung hatte die Rechtskraft des Dokuments stets bestritten und argumentierte, es handele sich um eine unverbindliche Absichtserklärung.

An dieser Sichtweise sind inzwischen neue Zweifel aufgetaucht. Die Wiener „Kronen Zeitung“ berichtete unlängst über ein bislang nicht bekanntes Gutachten des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission vom 1. Februar. Laut dem Bericht soll in diesem Gutachten die Meinung vertreten werden, Teile des Migrationspakts könnten für alle Staaten der Europäischen Union als bindend erklärt werden. In der Angelegenheit soll Österreichs Außenministerin Karin Kneissl bereits ein Positionspapier an den österreichischen EU-Kommissar Johannes Hahn übergeben haben. Hahn wiederum bezeichnete die neuerliche Diskussion um den Pakt als „Sturm im Wasserglas“. Er sagte weiter, die Position der EU-Kommission habe sich nicht geändert, der Pakt bleibe ein „nicht rechtsverbindliches Instrument“.

Zuvor hatte schon Ungarns Außenminister Péter Szijjártó der EU-Kommission vorgeworfen, sie würde heimlich versuchen, den UN-Pakt für alle Staaten der EU verbindlich werden zu lassen. Der Außenminister sagte, der Juristische Dienst der Kommission würde bald darlegen, der Migrations­pakt sei durch bestimmte internationale Verträge für alle Mitgliedsländer der EU bindend.

Insgesamt haben neun Länder der Europäischen Union, darunter Ungarn und Österreich, den UN-Migrationspakt nicht unterzeichnet.