25.04.2024

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29.03.19 / Nachklapp

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 13-19 vom 29. März 2019

Nachklapp
Florian Stumfall

Nach der Ablehnung der Klage eines Somaliers in Sachen Ramstein und Drohnenkriege hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster doch immerhin derjenigen dreier Jemeniten zumindest teilweise stattgegeben. Nicht, dass den Klägern nun eine Entschädigung oder ein Schmerzensgeld dafür zugesprochen worden wäre, dass sie durch US-Drohnen Verwandte verloren haben, aber die Folgen des Spruches sind weitreichender, als es eine Wiedergutmachung wäre.

Das OVG verlangt nämlich von der Bundesregierung, künftig festzustellen, ob die Drohneneinsätze der USA, die von Ramstein aus geführt werden, gegen das Völkerrecht verstoßen. Für Berlin ist das überaus peinlich. Nicht nur, dass man bis zur Stunde jede Kenntnis über die Drohneneinsätze der USA und den Zusammenhang mit Ramstein geleugnet hat, man weiß natürlich auch, dass sich deutsche Stellen, und wären sie noch so weit oben angesiedelt, die Finger verbrennen, wenn sie versuchen, in und auf Ramstein Einfluss zu nehmen.

Unvermittelt stellt sich hier die Frage nach dem völkerrechtlichen Status des Gebietes der US-Basis und in der Folge auch diejenige nach Deutschlands Position den USA gegenüber. Das Gericht scheint diese als nicht sehr stark einzuschätzen, denn die Forderung der Kläger, es solle die Bundesregierung dazu anhalten, die Drohneneinsätze zu unterbinden, wies es denn doch ab. Wer weiß, welche völkerrechtlichen Vorbehalte und Einschränkungen der deutschen Souveränität durch die UN-Feindstaat-Klausel oder den Siegervorbehalt aus dem Zweiten Weltkrieg da noch zutage träten.