19.04.2024

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05.04.19 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 14-19 vom 05. April 2019

MELDUNGEN

Guaidós Vertreter nicht akkreditiert

Berlin – Die Bundesregierung erkennt den Gesandten des selbsternannten venezolanischen Übergangspräsidenten Juan Guaidó nicht als Botschafter an. Wie das Auswärtige Amt erklärte, habe die Bundesregierung den von Guaidó entsandten Otto Gebauer am 13. März 2019 erstmals „als persönlichen Vertreter von Interimspräsident Guaidó“ empfangen, mit dem man politische Gespräche führe. Weitere Schritte wie eine Akkreditierung Gebauers als Botschafter seien nicht geplant. Vor allem Spanien hatte in der EU darauf hingewirkt, dass die Repräsentanten Guaidós in der EU keinen Diplomatenstatus und keinerlei Vorrechte erhalten sollten.J.H.





Union stützt Minderheiten

Berlin – Die Vorstände von CDU und CSU haben auf einer gemeinsamen Sitzung ihr Programm für die Wahl zum EU-Parlament verabschiedet. Darin heißt es: „Unser Europa und seine Mitgliedstaaten achten die sprachlichen und kulturellen Rechte und Identitäten der Volksgruppen und Minderheiten in ihren angestammten Heimat- und Siedlungsgebieten. Daher setzen wir uns für den Schutz aller Sprachen in Europa ein. Darüber hinaus wollen wir die Nutzung der deutschen Sprache in Europa und in den EU-Institutionen stärken. Die deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie die deutschen  Volksgruppen in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa haben eine wichtige Brückenfunktion bei der Zusammenarbeit Deutschlands mit den östlichen Nachbarstaaten und beim weiteren Zusammenwachsen unseres Europas. Auch die jüngere europäische Geschichte macht deutlich, dass Vertreibungen jeder Art international geächtet und verletzte Rechte anerkannt werden müssen.“J.H.





Regierung bleibt bei »Hetzjagden«

Berlin – Die Bundesregierung hat ihre Einschätzung zu den Vorfällen in Chemnitz vom 26. August 2018 in einer Antwort auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion bekräftigt. Diese fuße „auf der Berichterstattung in den Medien“. Dazu zählten Videoaufnahmen, die zeigten, wie Personen aus einer Gruppe heraus Menschen beschimpften und in die Flucht jagten. Damit hätten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Regierungssprecher Steffen Seibert von den Vorfällen als von Hetzjagden sprechen können. Andere Quellen als die Medienbe-richterstattung hatte die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht ausgewertet, weshalb ihr auch keine „über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse“ vorlägen. Die Bundesregierung sieht dennoch „keinen Widerspruch“ zu der Einordnung der Polizei, des sächsischen Generalstaatsanwalts und des Ministerpräsidenten, die erklärt hatten, nach dem vorliegenden Videomaterial und den daraus gewonnenen Erkenntnissen habe es keine Hetzjagden gegeben. Auf die Frage, ob die Kanzlerin bereit sei, „sich öffentlich bei den Bürgern Deutschlands, Sachsens und der Stadt Chemnitz für den entstandenen Imageschaden zu entschuldigen, falls sie ihre Tatsachenbehauptungen nicht umgehend durch zweifelsfreie gerichtsfeste Beweise belegen kann“, ließ sie mitteilen, dafür bestehe „kein Anlass“.J.H.