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05.04.19 / »Geeignete Maßnahmen« / OVG Münster zwingt Berlin, US-Drohneneinsätze zu untersuchen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 14-19 vom 05. April 2019

»Geeignete Maßnahmen«
OVG Münster zwingt Berlin, US-Drohneneinsätze zu untersuchen
Bodo Bost

Angehörige von Opfern von US-Drohnenangriffen in Somalia und Jemen verklagen die Bundesrepublik wegen deren logistischer Hilfe bei US-Drohnenangriffen. Die Kläger behaupten, dass die tödlichen Angriffe in ihren Heimatländern von der in Deutschland liegenden US-amerikanischen Ramstein Air Base gesteuert worden seien. Sie werfen der Bundesrepublik vor, bei den tödlichen Drohnenangriffen ihre Schutzpflichten aus dem Grundgesetz verletzt zu haben. 

Das US-Militär bekämpft in Somalia und Jemen die radikal-islamischen Milizen Islamischer Staat und al-Shabaab (die Jugend) mit geheimen Drohnenangriffen. Im vergangenen Jahr kamen nach Informationen der „New York Times“ allein in Somalia bei insgesamt 47 Angriffen 326 Menschen ums Leben. In diesem Jahr dürfte diese Zahl stark ansteigen. Bereits in den ersten beiden Monaten wurden 225 Menschen getötet.

Deutsche Gerichte haben in diesen islamischen Kriegsgebieten keine Möglichkeiten, Behauptungen nachzuprüfen oder gar vor Ort zu ermitteln. Auch von den US-Streitkräften werden deutsche Behörden wohl kaum Material bekommen, um die Anschuldigung nachzuprüfen, immerhin sind die US-Luftwaffenstützpunkte eine Art exterritoriales Gebiet. Auf den von den Klägern vorgelegten Fotos, die als Beweismaterial für die Angriffe gelten sollen, sind jedoch verdächtigerweise neben zerstörten Häusern und getöteten Menschen auch zerbombte Tanklastfahrzeuge und Lastkraftwagen zu sehen, in den kaum zugänglichen Buschgebieten Somalias eher ungewöhnlich.  

Nichtsdestotrotz haben drei Kläger aus dem Jemen vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einen Teilerfolg mit einer Klage zu US-Drohneneinsätzen erzielt. Das Gericht verurteilte die Bundesrepublik dazu, sich durch „geeignete Maßnahmen“ zu vergewissern, ob eine Nutzung der US Airbase in Ramstein durch die USA für Drohneneinsätze im Jemen im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet. Erforderlichenfalls müsse die Bundesrepublik bei den Vereinigten Staaten auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken, urteilten die Richter. Die Forderung der Kläger, die Nutzung der Airbase Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze zu unterbinden, wies das Gericht jedoch ab. 

Es ist damit zu rechnen, dass mit der Zunahme dieser Art von Cyber-Kriegführung in den letzten Monaten die Flut von Prozessen in Deutschland noch zunehmen wird. Für die Vereinigten Staaten erhalten die Kläger keine Einreise. Deshalb finden die Prozesse in Deutschland statt und nicht in dem Land, das verantwortlich für die Angriffe ist.