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05.04.19 / Eine Brise frischer Wind / Noch hält die Käseglocke der Einheitsmeinung – Doch es gibt Zeichen der Hoffnung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 14-19 vom 05. April 2019

Eine Brise frischer Wind
Noch hält die Käseglocke der Einheitsmeinung – Doch es gibt Zeichen der Hoffnung
Erik Lommatzsch

Beim täglichen Blick in die großen Zeitungen oder auf die GEZ-finanzierten Nachrichten ist die überbordende Linkslastigkeit nach wie vor deutlich spürbar. Pauschal verdammt wird nahezu jede Äußerung, die auch nur vorsichtig die unreflektierte Willkommenskultur, das zerstörerische, naive Gutmenschentum oder die Klimareligion hinterfragt. Kritiker werden diffamiert, eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Argumenten findet kaum statt.

Neuerdings gibt es jedoch mitunter erstaunliche Meldungen. So äußerte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble Anfang März gegenüber der „Berliner Morgenpost“, dass die AfD „Teil der Politik“ sei. „Und ihre Wähler sind genauso ernst zu nehmen wie alle anderen Wähler.“ 

Genau genommen handelt es sich um eine sagenhafte Unverschämtheit, wenn ein Parlamentspräsident eines demokratischen Staates erklärt, dass eine Partei, die bei einer landesweiten Wahl 12,6 Prozent erreichte, zur Politik gehöre und den Wählern gönnerhaft ernst zu nehmende Absichten zubilligt. Unter den gegebenen Umständen ist es allerdings schon bemerkenswert, im positiven Sinne. Ebenso Schäubles Feststellung, dass der Verfassungsschutz die AfD nicht öffentlich zum Prüffall erklären dürfe. 

Ulrich Schellenberg, der Vorsitzende des „Deutschen Anwaltvereins“, dem immerhin etwa 66000 Mitglieder angehören, nutzte den diesjährigen Neujahrsempfang zu einem groben verbalen Rundumschlag gegen den Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner. Das juristische Magazin „Legal Tribune Online“ sprach im Januar von einem „Eklat“. Zu dem Empfang mit 200 Gästen, darunter Justizministerin Katarina Barley, war der AfD-Politiker Brandner in seiner Funktion als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages geladen. 

Kurz nach Beginn seiner Rede habe Schellenberg gesagt, dass er bei AfD-Gesetzentwürfen immer eine „unfreiwillige Zeitreise in die Vergangenheit“ unternehme, die Partei gebrauche Vokabular der Nationalsozialisten, der Chef des Anwaltvereins sprach von „Entgleisungen“. Dem direkt angegriffenen Brandner verweigerte er die Möglichkeit zur Erwiderung. 

Aufgreifenswert wäre dies nicht, hätte nicht Ende Februar dasselbe Magazin bekannt gegeben, dass Schellenberg als Anwaltvereinsvorsitzender zurück­getreten sei. Es sei „keine freiwillige Entscheidung“ gewesen. Neben dem Führungsstil Schellenbergs wurden als Gründe genannt: „Zu wenig berufspolitische Vision, zu viel Öffentlichkeitsarbeit zu allgemeinen politischen Themen.“ Eine direkte Verbindung wurde nicht hergestellt, aber das Verhalten gegenüber Brandner dürfte hier einzuordnen sein. Wahrscheinlich fühlten sich längst nicht alle im Verein organisierten Anwälte durch ihren Vorsitzenden gut repräsentiert.

Die Buchhändlerin Susanne Dagen, bekannt geworden als Ini­tiatorin der „Charta 2017“, nahm im vergangenen September an einer öffentlichen Tagung zum Thema „Die Neue Mitte? Rechte Ideologien und Bewegungen in Europa“ teil. Veranstaltet wurde das Ganze vom „Deutschen Hygiene-Museum Dresden“, Kooperationspartner war unter anderem die „Bundeszentrale für politische Bildung“. Der Zugang zu einem „Workshop“, welchen eine Vertreterin der Amadeu-Antonio-Stiftung leitete, wurde Dagen verwehrt. Die Veranstalter beugten sich der von einer Stasi-Denunziantin geleiteten Stiftung, welche jeglichen Diskurs von vornherein verweigerte. 

Dass es in besagtem „Workshop“ ausgerechnet um „Echokammern“ ging, unterstreicht die Widersinnigkeit der Abweisung einer potenziell kritischen Stimme. Teilnehmer hätten sich durch die Anwesenheit der Buchhändlerin unter Druck gesetzt gefühlt, sie hätten dann Hemmungen gehabt, sich frei zu äußern. Der „Schutz von Engagierten auf einer Tagung“ habe Vorrang, so die „Workshop“-Leiterin. Susanne Dagen hat gegen ihren Ausschluss geklagt. Vor dem Dresdner Landgericht bekam sie nun Recht.

Die leicht geänderte Tonlage in Aussagen des Inhabers des zumindest formell zweithöchsten Staatsamtes, der wohl erzwungene Rücktritt des Anwaltvereinsvorsitzenden, nicht zuletzt we­gen kompetenzüberschreitender Beschimpfungen einer ihm nicht genehmen Partei, oder die Entscheidung eines Richters gegen eine Linksideologie-triefende Stiftung sind vielleicht keine Tendenzwende, aber immerhin ein auffrischender Wind.


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