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12.04.19 / Neues Hoch bei Strompreis / Warum ein Ende der Preisspirale nicht zu erwarten ist

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 15-19 vom 12. April 2019

Neues Hoch bei Strompreis
Warum ein Ende der Preisspirale nicht zu erwarten ist
Norman Hanert

Nach Angaben der beiden Online-Vergleichsportale Verivox und Check24 haben die Strompreise für private Haushalte neue Höhen erreicht. Das Portal Verivox ermittelte einen durchschnittlichen Preis von 29,42 Cent je Kilowattstunde Strom. Bereits seit dem Jahresbeginn hat ein großer Teil der Grundversorger die Strompreise im Durchschnitt um fünf Prozent erhöht. Weitere Energieversorger haben bereits für die Monate April und Mai Preiserhöhungen angekündigt. Die für die Grundversorgung zuständigen Unternehmen nennen als Hauptgrund für die Preiserhöhungen stark gestiegene Großhandelspreise für Strom. Nach Angaben der Bundesnetzagentur lag der Großhandelspreis im Jahr 2018 im Schnitt 30 Prozent über dem Vorjahresdurchschnitt. Einen wesentlichen Anteil an den höheren Beschaffungs-

kosten hat die Verteuerung der sogenannten Emissionszertifikate, für welche die Kraftwerksbetreiber bezahlen müssen. 

Unterdessen wächst auch die Kritik an den hohen Stromkosten. Klaus Müller, der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), forderte gegen-über dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Die Bundesregierung muss endlich handeln und eine Strompreisreform angehen.“ Der Verbraucherschützer nannte als Kernpunkte einer Reform die weitgehende Abschaffung der Stromsteuer und sprach auch die bislang geltenden Sonderregelungen für bestimmte Industrieunternehmen an. Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen, können sich von der Ökostromförderung teilweise befreien lassen. Als Folge wird mittlerweile auf fast ein Fünftel des deutschen Stromverbrauchs kaum noch eine Umlage gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gezahlt, die 

Kosten müssen die anderen Stromverbraucher tragen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im März in einem Urteil diese deutsche Regelung bestätigt. Die EU-Kommission hatte im Jahr 2014 die Ökostromförderung nach dem EEG in der Fassung von 2012 als staatliche Beihilfe gewertet. Auch die Rabatte für industrielle Großverbraucher waren von der Brüsseler Behörde als unzulässige Beihilfe gesehen worden. Der EuGH urteilte nun aber, dass es sich bei den mit der Ökostrom-Umlage eingenommenen Geldern um keine staatlichen Mittel handele. Mit dem Urteil kann sich die deutsche Bundesregierung bestätigt fühlen und auf eine Strompreisreform verzichten. 

Generell müssen die Chancen für eine langfristige Entlastung bei den Strompreisen eher als gering eingeschätzt werden. Vielmehr besteht die Gefahr, dass die Strompreise in Zukunft weitere Rekordmarken reißen werden. Zum einen stehen in den nächsten Jahren wichtige Änderungen auf der Angebotsseite. So sollen bis zum Jahr 2022 alle Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden. Die sogenannte Kohlekommission hat sich zudem darauf geeinigt, schon bis zum Jahr 2030 die Kraftwerksleistung auf 17 Gigawatt Braun- und Steinkohlestrom zu verringern und damit mehr als zu halbieren. Auf der anderen Seite forciert die Politik ganz stark Pläne zur Elektromobilität. Sollten in einigen Jahren tatsächlich Hunderttausende E-Autos auf den deutschen Straßen unterwegs sein, dann wird dies die Nachfrage nach Elektroenergie noch beträchtlich steigen lassen.