19.04.2024

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26.04.19 / Jan Heitmann: / Kriegserklärung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 17-19 vom 26. April 2019

Jan Heitmann:
Kriegserklärung

Der Bundestag hat auch den dritten Kandidaten der AfD für das Amt des Vizepräsidenten des Parlaments durchfallen lassen. Die Niederlage Gerold Ottens kam für die AfD also nicht unerwartet, gleichwohl stellt sie eine Kriegserklärung der anderen Fraktionen an die AfD-Fraktion dar. Denn in Paragraf 2 der Geschäftsordnung des Parlaments heißt es: „Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.“ Eigentlich eine ganz eindeutige Vorgabe, doch die Sache hat einen Haken: Dank ihrer im Grundgesetz verankerten Gewissensfreiheit gibt es nämlich kein imperatives Mandat, das die Abgeordneten verpflichtet, einen vorgeschlagenen Kandidaten auch zu wählen.

Während die Fraktionen ihre Ablehnung im Falle Albrecht Glasers mit dessen angeblicher Islamfeindlichkeit begründeten und sich bei Otten an dessen Teilnahme am Trauermarsch in Chemnitz störten, haben sie kein Argument gegen Mariana Harder-Kühnel gefunden. Es reicht, dass sie der AfD angehört. Damit entlarven die „Volksvertreter“ ihr Abstimmungsverhalten als undemokratisches Manöver. Doch der Plan, mit Ausgrenzung die politische Konkurrenz zu verhindern, wird auf Dauer nicht aufgehen, immerhin haben Millionen von Bürgern die AfD in den Bundestag gewählt. Und wenn die anderen Fraktionen der Demokratie weiter auf diese Weise ins Gesicht schlagen, wird ihr Ansehen großen Schaden nehmen. Deshalb sollten die Fraktionsvorsitzenden ihre Kollegen nachdrücklich ermahnen, sich geschäftsordnungskonform zu verhalten und der größten Oppositionsfraktion endlich die uneingeschränkte Teilhabe an der parlamentarischen Arbeit zu ermöglichen.