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26.04.19 / Zweierlei Moral

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 17-19 vom 26. April 2019

Zweierlei Moral
Bodo Bost

Die Eltern eines Gymnasi-asten aus dem schleswig-holsteinischen Rendsburg, die ihren damals 13-jährigen Sohn 2016 nicht an einem Schulausflug in die örtliche Moschee teilnehmen ließen, wurden jetzt in letzter Instanz zu einem Bußgeld von 50 Euro verurteilt. Der Besuch der Centrum-Moschee sollte im Rahmen des Geografieunterrichts stattfinden.

Was ein Moscheebesuch mit Geografie zu tun hat, hatten die Richter nicht zu entscheiden. Das wäre aber eine interessante Nachfrage an das zuständige Kultusministerium. Die Moschee ist Mitglied im Bündnis der islamischen Gemeinden in Norddeutschland, welches der als radikalislamisch geltenden Gemeinschaft Milli Görüs nahestehen soll, das viele Jahre vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wurde. Für die fundamentalistische Bewegung Milli Görüs gelten wie für radikale Moslems allgemein Nichtmuslime als „Kuffar“, als Ungläubige.

„Warum sollten wir unseren Jungen zu Menschen schicken, die ihn als sogenannten Ungläubigen verachten?“, argumentierten die Eltern des Gymnasiasten nach ihrem gesunden Menschverstand. Sie führten unter anderem auch Angst vor religiös motivierter Gewalt „im Zusammenhang mit islamischen Menschen“ als Grund für ihr Tun an. Dafür konnten sie eine lange Liste solcher Gewalt weltweit in den letzten Jahren auflisten.

Doch gesunder Menschverstand und Angst sind in der Schule wohl fehl am Platze, es sei denn, man heißt Greta Thunberg und man hat Angst vor der Klimaänderung, dann darf man ohne Verfolgung durch deutsche Gerichte zum millionenfachen Schulschwänzen aufrufen. 

Aber Eltern dürften um ihre Kinder keine Angst haben, die aus politisch korrekter Ideologie zum Geografieunterricht in eine fundamentalistische Moschee geschleppt werden, auch wenn sie dort nur willkommen sind, wenn sie mit dem Gedanken spielen, zum Islam zu konvertieren.

Wäre es nicht ein solch sensibler Bereich der Gesellschaft, das Verhältnis von Religion zu Ideologie und umgekehrt, man könnte das Gerichtsurteil von Rendsburg als Wiehern eines Amtsschimmel abtun, auch wenn dieser Schimmel in Rendsburg zu Gunsten von Buraq, dem Fabel-Reittier des Propheten Mohammed, gewiehert hat. Auf diesem Reittier soll Mohammed angeblich in einer Nacht gen Himmel aufgefahren und wieder zurückgekommen sein. Da er dieses Reittier zufällig an der jüdischen Klagemauer in Jerusalem festgebunden hatte, soll Jerusalem heute die drittheiligste Stadt des Islam sein.

Die 50 Euro Strafe, womöglich an die Sozialabteilung der Moschee zur Gewinnung neuer Gläubigen, müssen nun endgültig gezahlt werden. Die Moral von der Geschicht’: Angst vor dem sogenannten Klimawandel darf man in Deutschland haben, aber Angst vor Moscheebesuchen ihrer Kinder dürfen Eltern heute nicht haben. Dabei sollen doch gerade in fundamentalistischen Moscheen die meisten der 300 bis 400 deutschen Dschihadisten des IS angeworben worden sein, die sich jetzt daran machen, wieder nach Deutschland zurückzukehren.