19.04.2024

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03.05.19 / Zeitzeugen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 18-19 vom 03. Mai 2019

Zeitzeugen

Moulvi Zahran Hashim – Nach Erkenntnissen des sri-lankischen Geheimdienstes war der Anführer der radikalislamischen NTJ einer der Attentäter vom Ostersonntag. Er hatte zuvor zahlreiche Videos von Hasspredigten über YouTube verbreitet, wurde hier aber nie gesperrt. Vom Islamischen Staat verbreitete Fotos zeigen angeblich, wie Hashim der Terror­orga-nisation die Treue schwört.

Abdul Razik – Der „Sekretär“ der islamistischen Gruppierung Sri Lanka Thowheeth Jama’ath (SLTJ) wurde nach den Bombenanschlägen vom Ostersonntag festgenommen und sitzt seitdem in Haft. Eine Beteiligung an der Terroraktion konnte ihm bisher nicht nachgewiesen werden. Razik war in der Vergangenheit vor allem wegen der Anstiftung zu religiösen Unruhen aufgefallen.

Galagoda Aththe Gnanasara – Als Mitbegründer und Generalsekretär der buddhistisch-nationalistischen Organisation Bodu Bala Sena gehört der Mönch zu den schärfsten Kritikern des SLTJ-Anführers Abdul Razik. Nach diversen muslimischen Übergriffen warnte er 2016 in ultimativer Form vor einem „Blutbad“, sollte der Islamist nicht umgehend verhaftet werden. Im August 2018 musste Gnanasaara dann selbst wegen Missachtung der Justiz ins Gefängnis.

Ilham Ahmed Ibrahim – Einer der beiden Selbstmord-Attentäter, die am Ostersonntag das „Shangri-La“-Hotel in Colombo attackierten, war der Sohn des sri-lankischen Gewürzgroßhändlers und Millionärs Mohammed Yusuf Ibrahim. Als Sicherheitskräfte das Haus des Terroristen stürmten, zündete seine schwangere Frau Fatima einen Sprengsatz und tötete damit sich, ihre drei kleinen Söhne und drei Polizisten.

Lakshan Dias – Am 14. Juni 2017 prangerte der sri-lankische Anwalt und Bürgerrechtler im Interview mit dem populären Fernsehsender Derana TV die wachsende religiöse Intoleranz in seinem Lande an. Daraufhin drohte der Minister für Justiz und buddhistische Angelegenheiten, Wijeyadasa Rajapakshe, er werde Dias ein Berufsverbot erteilen, wenn der seine Vorwürfe nicht innerhalb von 24 Stunden zurücknehme.