Der Vorstoß der Länder Bremen und Niedersachsen für ein verschärftes Messerverbot stößt bei Experten auf wenig Resonanz. Die vorgeschlagene Begrenzung der Klingenlänge auf sechs Zentimeter sei genauso willkürlich wie die bisherige Grenze von zwölf Zentimetern, heißt es in einem internen Gutachten der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).
Obendrein sei die Begrenzung sinnlos. Um den Herzbeutel eines Menschen zu erreichen, seien nicht einmal sechs Zentimeter nötig. Um die Halsschlagader zu öffnen, reiche ein Teppichmesser mit weniger als zwei Zentimetern Klingenlänge.
DPolG-Chef Rainer Wendt bezeichnete den Vorschlag der beiden Bundesänder daher als „Schnellschuss“, der nicht mehr Sicherheit bringe. Besser wäre es, strafrechtlich auffälligen Personen in einem künftig vereinfachten Verfahren das Waffentragen gezielt zu verbieten, so Wendt. H.H.