19.04.2024

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24.05.19 / Leserforum

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 21-19 vom 24. Mai 2019

Leserforum

Die »Befreiung« seit dem 8. Mai 1945 setzt sich in der Sprache fort

Zu: Befreiung? (Nr. 18) 

Am 8. Mai 1945 musste sich das deutsche Volk einer bedingungslosen Kapitulation unterwerfen. Millionen deutscher Soldaten wurden in Gefangenenlagern zusammengepfercht. Auf der blanken Erde unter freiem Himmel liegend, fast ohne Nahrung – ich gehörte als 16-jähriger Luftwaffenhelfer dazu – vegetierten wir dahin und verhungerten langsam. 

In amerikanischen und französischen Gefangenenlagern verhungerten etwa 800000 bis eine Million deutscher Gefangener, schrieb der kanadische Historiker James Bacque in seinem Buch „Other Losses“. Auch ich wäre beinahe von meinem Leben befreit worden. 

Befreit wurden wir Deutschen auch von vielen Patenten. In seinem Buch „Unternehmen Patent­raub“ spricht Friedrich Georg vom größten Patentraub aller Zeiten durch die USA. Befreit wurden die Deutschen auch von ihrer Souveränität, da die Bundeskanzler bei ihrem Amtsantritt immer noch die Unterwerfungsbriefe unterschreiben müssen. 

Doch die „Befreiung“ geht weiter. Jetzt ist unsere Sprache dran nach dem Motto: „Wenn Du ein Volk vernichten willst, nimm ihm zuerst die Sprache“ (arabisches Sprichwort).

Helmut Schrickel, Coburg






Kein Fortschritt

Zu: Geballte Dämlichkeit (Nr. 19) 

Eva Herman hat recht. Die Gesellschaft ist nicht in Ordnung. Nur würde ich nicht den Begriff „Dämlichkeit“ verwenden, denn die Gesellschaft läuft nicht deswegen in die falsche Richtung, sondern es gibt eine gesellschaftliche, das heißt: politische Steuerung in Richtung der vielschichtigen „Chancen“ einer „nachhaltigen Zukunft“. Vielen Bundesbürgern gefällt das so nicht. 

Vom unheimlichen Fortschritt, von der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung sind viele überfordert. Selten war die Stimmung so fortschrittsskeptisch. Heute sagen gerade 32 Prozent der Deutschen, sie glaubten an den Fortschritt, das ist der nied­rigste Wert seit fünf Jahrzehnten. Nie glaubten so wenige Bürger Deutschlands an den Fortschritt. Zu diesem Ergebnis kommt Thomas Petersen vom Institut für Demoskopie Allesbach.

In den 1970er Jahren erschien Fortschritt dem Menschen noch stärker als gesamtgesellschaftlicher Fortschritt. Heute wirkt Fortschritt auf viele wie Konformitätsdruck. Wer sagt, ich will mit meinem Personalausweis nicht im Netz bezahlen können, ich will auch keinen Fingerabdruck im Personalausweis und ich will auch kein verpflichtendes digitales Weiterbildungskonto oder für den Klimaschutz auf den Ausflug mit dem Auto verzichten, der glaubt heute nicht mehr, dass technischer Fortschritt und Digitalisierung ihm individuell eine bessere Zukunft bringen.

Dr. Frank Wolfram Wagner, Lemgo






Doppelte Bürger

Zu: Streit um Staatsangehörigkeit (Nr. 19) 

Sehr gut legt der Artikel dar, wie die EU bei der Vergabe von Staatsangehörigkeiten an Staatsbürger anderer Staaten mit zweierlei Maß misst. Russland wird verurteilt, wenn es russischsprachigen Ukrainern die russische Staatsbürgerschaft anbietet. Doch auch Deutschland hat Abkömmlinge deutscher Auswanderer in Russland – und nicht nur dort – auf Wunsch auch dann mit Pässen versorgt, wenn diese nicht unmittelbar auswandern wollten. 

Auch andere EU-Staaten praktizieren das. Vergessen aber wird, dass Nordiren und auch deren Nachfahren in Großbritannien seit Langem und bis heute Pässe der Republik Irland erhalten können, ohne dass Einwände der EU bekannt wurden. Ein Antrag auf Entlassung aus der ersten, anderen EU-Staatsbürgerschaft ist ja fast nirgendwo mehr erforderlich. 

Wir sprechen im Falle der „Auslandsiren“ hier von keiner kleinen Gruppe: 100000 Bürger haben 2018 einen solchen Zweit-Pass beantragt, berechtigt wären sogar mehrere Millionen Briten, automatisch eben alle Nordiren oder die, die von Nordiren abstammen.

Im Unterschied zu „russischen“ Bürgern aus der Ukraine berechtigen der irische und der britische Pass zur Wahl eines den beiden Ländern übergeordneten Parlamentes, des EU-Parlaments. Mancher nutzt dann zwei Pässe für zwei Stimmabgaben. Obwohl das verboten ist, kommt man solchen Doppelwählern nicht auf die Schliche.

Ulrich Ochs, Gelsenkirchen






Ein Stück Deutschland ging hin und her

Zu: Nach dem Vorbild der Vertreiberstaaten (Nr. 16)

Nicht nur die Niederlande, Belgien und Luxemburg hatten sich im Westen nach dem Zweiten Weltkrieg deutsches Land angeeignet, sondern auch Frankreich. Das Ausmaß war hier geringer, denn das Gebiet betraf allein das als Mundatwald bezeichnete Gebiet mit einer Fläche von sieben Quadratkilometern, das wie ein Dreieck in das Land Rheinland-Pfalz hinein reicht. In diesem Waldgrundstück befinden sich die Quellen für die Wasserversorgung der elsässischen Stadt Weißenburg jenseits der Staatsgrenze.

Diese Inbesitznahme ist nicht mit der der Beneluxstaaten zu vergleichen, denn da bestanden die sogenannten Ausgleichsverträge. Einen solchen rechtsgültigen Vertrag gab es jedoch mit Frankreich nicht. Einen Vertrag gab es zwar, jedoch wurde er nicht rechtsgültig und trat somit nicht in Kraft. Am 31. Juli 1962 wurde das „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung verschiedener Grenzfragen“ unterzeichnet. Es beinhaltete unter anderem geringfügige Grenzbegradigungen und gegen Rückgabe des im Elsass entschädigungslos eingezogenen Grundbesitzes deutscher Eigentümer den staats- und vermögensrechtlichen Übergang des Mundatwaldes an Frankreich. 

Der Gesetzentwurf wurde am 

9. März 1966 dem Bundestag zwecks Beschlussfassung zugeleitet. Verfassungs- und völkerrechtliche Bedenken der deutschen Volksvertreter standen jedoch dem Abtretungsvertrag entgegen, sodass die erforderliche Mehrheit für eine Ratifizierung nicht zustande kam. Nur dadurch wurde es möglich, dass der Mundatwald 1986 wieder unter deutsche Hoheit kam. Ein Vorgang im Bundestag, der heute, über ein halbes Jahrhundert später, undenkbar ist.

Alle vier westlichen Nachbarstaaten wollten sich nach dem Zweiten Weltkrieg auf Kosten Deutschlands territorial bereichern. Letztendlich waren es hier jedoch nur zehn Quadratkilometer, um die Deutschland verkleinert wurde. Vier davon entfielen auf die Niederlande und sechs auf Belgien. Zwar wurden an Belgien zehn Quadratkilometer abgetreten, aber im Gegenzug erhielt die Bundesrepublik vier Quadratkilometer belgischen Gebietes, das allerdings erst nach dem Ersten Weltkrieg an Belgien gefallen war. 

Ergänzend zu den Ausgleichsverträgen gibt es mit den Niederlanden die Grenzberichtigungs- und Grenzänderungsverträge von 1989, 1992 und 2002, mit Belgien den Vertrag von 1982 und mit Luxemburg den von 1984. Mit der französischen Militärverordnung 212 vom 23 April 1949 sollte Luxemburg den Kammerwald sowie das Dorf Roth und das Gut Neuscheuerhof zur Verwaltung erhalten. Die Militärverordnung sah vor, dass die Grenzberichtigungen am selben Tag in Kraft treten sollten, jedoch Roth und Neuscheuerhof davon nicht betroffen waren. 

Luxemburg hatte aber verzichtet und nur den Kammerwald im Umfang von 3,6 Quadratkilometern in Verwaltung genommen, der mit dem Ausgleichsabkommen vollständig zurückgegeben wurde.

Manfred Weinhold, Hamburg