Urteil zugunsten der Ukraine
Hamburg/Moskau – Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat entschieden, dass Russland die 24 ukrainischen Matrosen, die Ende November beim Eindringen mit drei ukrainischen Marineschiffen in der Meerenge von Kertsch festgesetzt wurden, umgehend freizulassen habe. Moskau teilte mit, dass es sich an die Entscheidung des Gerichts nicht gebunden fühle und dessen Zuständigkeit überhaupt in Frage stelle. Wegen der unterschiedlichen Interpretation des Vorfalls – Moskau spricht von einer militärischen Konfrontation, während Kiew auf seinem Gebrauchsrecht laut einem Abkommen von 2003 besteht – herrscht weiterhin Uneinigkeit. MRK
Rechte kriegen keine Fraktion
Straßburg – Die Parlamentarier-Versammlung des Europarats hat die Bildung einer eigenen Fraktion von Rechtsparteien blockiert. In dem Parlamentarier-Gremium, in dem auch die Türkei und Russland vertreten sind und das nicht mit der EU oder ihren Organen verwechselt werden darf, dürfen Abgeordnete eine eigene Fraktion bilden, wenn sich mindestens 20 Mitglieder der Versammlung zusammenschließen, die aus mindestens sechs verschiedenen Ländern kommen. Beide Bedingungen erfüllt die Gruppe, zu der auch vier AfD-Mitglieder gehören sowie Politiker der italienischen Regierungspartei Lega, aus Österreich, Tschechien, Bulgarien und Estland. Ihnen wird die Bildung einer eigenen Fraktion verweigert, weil sie, so der Vorwurf, die Grundwerte des Europarats nicht respektierten. Vor allem linke Parteien und die islamischen Europarats-Mitglieder Türkei und Aserbaidschan hatten sich gegen den Fraktionsstatus für Rechtsparteien ausgesprochen. H.H.