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07.06.19 / Parität auch in Berlin? / Senat will Brandenburger Vorbild folgen – AfD erwägt Klage

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-19 vom 07. Juni 2019

Parität auch in Berlin?
Senat will Brandenburger Vorbild folgen – AfD erwägt Klage

In Anlehnung an das Paritätsgesetz Brandenburgs (die PAZ berichtete) plant auch die rot-rot-grüne Koalition in Berlin ein Gesetz zur Erhöhung des Frauenanteils im Landesparlament. Bereits im März hatte die Grünen-Abgeordnete Anja Kofbinger im Abgeordnetenhaus in Aussicht gestellt, dass noch vor der Sommerpause ein verfassungsgemäßes Paritätsgesetz für Berlin vorliegen könnte. 

Die Linkspartei-Fraktion hat den Koalitionspartnern Grüne und SPD offenbar bereits einen entsprechenden Entwurf für ein solches Gesetz vorgelegt. Wie die „Berliner Zeitung“ berichtet, soll dieser Entwurf sogar noch sehr viel weiter gehende Regelungen vorsehen als das Paritätsgesetz in Brandenburg. 

Demnach schlägt die Linkspartei nicht nur paritätisch besetzte Kandidatenlisten auf Landes- und Bezirksebene vor. Die Zahl der Berliner Wahlkreise soll auch von 78 auf 39 halbiert werden. Resultat dieser Halbierung wären sehr viel größere Wahlkreise. Zudem sollen die Wähler in Zukunft drei Stimmen abgeben können. Jeweils eine Stimme soll dabei für eine weibliche Kandidatin und einen männlichen Kandidaten im Wahlkreis abgegeben werden können (Wahlkreisstimmen). Mit der dritten Stimme soll eine Bezirksliste oder Landesliste einer Partei gewählt werden. 

Mit den Wahlkreisstimmen soll für die Wähler kein Zwang zur paritätischen Stimmabgabe verbunden sein. Die Wahlberechtigen sollen demzufolge die Möglichkeit haben, entweder einen Mann oder eine Frau zu wählen. Die Wähler sollen aber auch die Möglichkeit haben, auf die Abgabe einer Wahlkreisstimme zu verzichten. Ausgeschlossen werden soll allerdings, dass beide Wahlkreisstimmen ausschließlich an männliche oder weibliche Kandidaten gehen. 

Die Fraktionen von CDU, AfD und FDP äußerten schon im März starke verfassungsrechtliche Bedenken und signalisierten eine Ablehnung der Pläne für ein Berliner Paritätsgesetz. Die AfD-Fraktion kündigte sogar an, juristisch gegen ein solches Gesetz vorgehen zu wollen. 

Ganz spezielle Bedenken haben offenbar die Berliner Grünen. In ihrer Fraktion liegt der Frauenanteil in dieser Wahlperiode bei 59 Prozent. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Silke Gebel sagte gegenüber der „Berliner Zeitung“, es „wäre absurd, würden die Grünen jetzt gezwungen, den Frauenanteil auf 50 Prozent zu reduzieren.  N.H.