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07.06.19 / Für mehr Einwanderung / Berlin: Rot-Rot-Grün benennt die Ausländerbehörde um

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-19 vom 07. Juni 2019

Für mehr Einwanderung
Berlin: Rot-Rot-Grün benennt die Ausländerbehörde um

Berlins Senat hat beschlossen, die bisherige Ausländerbehörde in ein Landesamt für Einwanderung umzuwandeln. Das neue Landesamt soll ab Anfang kommenden Jahres auch für die direkte Vermittlung von Arbeitskräften an interessierte Unternehmen zuständig sein. 

Als Vorbild dienen soll dabei das „Business Immigration Center“ in Charlottenburg-Wilmersdorf. Dabei handelt es sich um eine Außenstelle der Ausländerbehörde in den Räumen der Industrie- und Handelskammer (IHK). Das Center hilft Unternehmen, ausländische Mitarbeiter zu finden. Die Stelle unterstützt Firmen aber auch, wenn sie notwendige Papiere für ausländisches Personal benötigen. Berlins „Business Immigration Service“ gilt mittlerweile bundesweit als vorbildlich.

Mit der Umwandlung der Ausländerbehörde in ein Amt für Einwanderung will sich der Senat auf das neue Fachkräftegesetz des Bundes vorbereiten, das ab 2020 gelten soll. Nach Angaben von Innensenator Andreas Geisel (SPD) sollen im neuen Amt für Einwanderung die 430 Mitarbeiter der bisherigen Ausländerbehörde für die Gewährung von Visa und Aufenthaltsbescheinigungen und allein 250 von ihnen für die Anwerbung von Fachkräften im Ausland zuständig sein. Geisel: „Das Landesamt soll eine echte Willkommensbehörde werden.“ 

Die Berliner Ausländerbehörde ist mit Abstand die größte Ausländerbehörde in Deutschland. Sie vergibt rund zwölf Prozent aller Aufenthaltstitel, die bundesweit erteilt werden.

Über die Umwandlung soll vermutlich noch vor der Sommerpause das Abgeordnetenhaus entscheiden. Die Zustimmung von Grünen und Linkspartei gilt als sicher.

Massiver Streit bahnt sich in der rot-rot-grünen Koalition allerdings in der Frage von Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern an. Anlass ist eine juristische Einschätzung aus dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), das der Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linkspartei) untersteht. Danach sollen die Heimbetreiber der Polizei den Zugang verwehren, wenn keine richterliche Anordnung zur Durchsuchung vorliegt. Die Juristen der Innenverwaltung können diese Argumentation nicht nachvollziehen. Ein Sprecher erklärte, man habe eine „dezidiert andere Rechtsauffassung“ zu den Rechten der Polizei in Asylheimen. Letztlich aber hat sich die Sozialsenatorin durchgesetzt.N.H.