26.04.2024

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07.06.19 / Einheitsgesinnung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-19 vom 07. Juni 2019

Einheitsgesinnung
Erik Lommatzsch

Die Co-Vorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock, wurde in einem „ZDF-spezial“-Interview nach den Europa- und Kommunalwahlen vom 26. Mai zu den Erfolgen der AfD in Brandenburg befragt. Antwort: „Allerdings muss man schon deutlich machen, dass auch als stärkste Kraft mehr als zwei Drittel der Gesellschaft demokratisch gewählt haben“. Zurückhaltend formuliert könnte man es zumindest als 

Dreistigkeit bezeichnen, wenn eine Parteichefin eine erhebliche Anzahl von Wählern schlichtweg als „undemokratisch“ diffamiert. Der öffentlich-rechtliche Moderator sah allerdings keinen Anlass zu 

einer Nachfrage.

„Klare Kante gegen die AfD“ wollten noch am Abend des Wahlsonntags einige Demonstranten in Leipzig zeigen. Der frischgewählte grüne Stadtrat Jürgen Kasek, Rechtsanwalt, sagte mit klarem Bezug auf die Ergebnisse der sächsischen AfD: „Wir müssen rausfahren … und den Rechten da einheizen, wo sie sind: auf dem Land!“ Was genau ist damit gemeint?

Welche Folgen ein demokratisches Einbringen in die Politik haben kann, erfuhr unlängst Uwe Vetterlein. Vetterlein war seit 2007 Präsident des Handball-Verbandes Sachsen (HVS). Er ließ sich als Parteiloser bei der Dresdner Kommunalwahl für die AfD aufstellen. Dies war Grund genug für den HVS, der sich laut Satzung als „politisch neutral“ versteht, ihn aus seiner Position zu drängen. Vetterlein sei mitgeteilt worden, er hätte für jede andere Partei kandidieren können, „aber nicht für die AfD“. Auch aus dem Präsidium des Deutschen Handballbundes wurde er entfernt.

Wer glaubt, dies sei eine Ausnahme, braucht Dresden nicht zu verlassen, um eines Besseren belehrt zu werden. Barbara Lenk, Leiterin der Bibliothek der dortigen Hochschule für Bildende Künste (HfBK), kandidierte ebenfalls als Parteilose für die AfD im Kreis Meißen. Von studentischer Seite erfolgte die Besetzung der Bibliothek. Auf einem großen Transparent wurde darauf verwiesen, dass HfBK und AfD unvereinbar seien. Uni-Kanzler Jochen Beißert hat mit Lenk „gesprochen“. Es sei ihr Recht, sich zu engagieren, er habe sie aber darauf hingewiesen, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen habe. Dass diese Aussage eine unverschämte Unterstellung beinhaltet, scheint keine Rolle zu spielen.

Die Liste der Beispiele ließe sich fortsetzen. Bis vor noch gar nicht so langer Zeit Unvorstellbares empfinden inzwischen große Teile von Medien, Politik und Bevölkerung als völlig normal. Nur eine Einheitsgesinnung, die – mit einer Ausnahme – von den in Bundestag und Landtagen vertretenen Parteien repräsentiert wird, qualifiziert als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft. Ob andere Standpunkte auf dem Boden der Verfassung stehen, ist nicht von Interesse. Sie werden nicht als Teil des demokratischen Wettbewerbs angesehen, sondern ausgeschlossen.