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21.06.19 / Solidarität war erfolgreich / Nach Bürger-Protesten: Russische Journalisten kommen frei

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 25-19 vom 21. Juni 2019

Solidarität war erfolgreich
Nach Bürger-Protesten: Russische Journalisten kommen frei
Manuela Rosenthal-Kappi

Überraschend wurde der russische Journalist Iwan Golunow, der wegen angeblichen Drogenhandels in Moskau festgesetzt worden war, freigelassen. Alle Vorwürfe gegen ihn wurden fallen gelassen. Erstmals beugt sich der Kreml damit dem gesellschaftlichen Druck. In der russischen Hauptstadt war es zu einer Lawine der Solidaritätsbekundungen gekommen. Auch aus dem Ausland hagelte es Kritik. Selbst etablierte Blätter wie  die Zeitungen  „Kommersant“, „Wedomosti“, „RBK“ und der als regierungsnah geltende Fernsehsender „NTW“ kritisierten die Festnahme, ebenso wie die kremltreue „Russia-Today“-Chefin Margarita Semonjan. 180000 Menschen unterzeichneten eine Petition, in der sie die Freilassung des Journalisten forderten. 

Der Investigativ-Journalist Golunow recherchiert seit Jahren zur Korruption im Beerdigungs- und Baugeschäft in Moskau. In seinem Onlineportal „Medusa“ veröffentlichte er die Namen derer, die sich an öffentlichen Mitteln persönlich bereichert haben. Golunows Fall verdeutlicht, wie korrupt Beamte der mittleren Führungsebene in Putins Russland sind. Dieser hat inzwischen reagiert und Köpfe rollen lassen. Zwei in den Fall Golunow verwickelte Polizeigeneräle wurden gefeuert.

Nichts anderes als Golunow hat der Königsberger Journalist Igor Rudnikow getan, der ab 2017 in Untersuchungshaft saß. Mit dem Unterschied, dass er im Königsberger Gebiet die Korruption der städtischen Eliten in seinem Online-Portal „Novye Koljossa“ anprangerte. Polizei und FSB-Beamte gingen äußerst brutal gegen ihn vor. In Königsberg hat Rudnikow zwar auch viele Unterstützer, doch waren die öffentlichen Proteste bislang weniger medienwirksam als die im Fall Golunows. Im Zuge der Golunow-Freilassung wurde inzwischen auch die Anklage gegen Rudnikow abgemildert. Er erhielt eine Geldstrafe und wurde bereits am ersten Prozesstag in die Freiheit entlassen.

 

(siehe auch Seite 13)


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