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05.07.19 / »Spurwechsel« gegen alle Vernunft / Syrien und Irak gelten inzwischen als sicher – Doch Deutschland zögert mit Rückführung von Asylsuchern

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 27-19 vom 05. Juli 2019

»Spurwechsel« gegen alle Vernunft
Syrien und Irak gelten inzwischen als sicher – Doch Deutschland zögert mit Rückführung von Asylsuchern
Bodo Bost

Nach Angaben des Konfliktforschungsinstituts der Universität Oslo war das Jahr 2018 in Syrien und im Irak das Jahr mit den wenigsten Kriegstoten seit 2011. Erste Nachbarländer wie der Libanon haben daher mit Rückführungen von Flüchtlingen begonnen. Auch die deutsche Innenministerkonferenz beschäftigte sich erstmals mit Abschiebungen nach Syrien.

Einzelne Bundesländer, vor allem Bayern, drängen darauf, angesichts der hohen Straffälligkeitsraten unter syrischen und irakischen Asylsuchern ähnlich wie zuvor im Falle Afghanistan den Abschiebestopp in diese Länder aufzuheben. Sie fordern die Bundesregierung auf, die Bewertung der Sicherheitslage kontinuierlich fortzuschreiben, um bei einer Entspannung zunächst schwere Straftäter und Gefährder zurückzuführen. 

In weiten Teilen Syriens und im Irak besteht keine Gefahr mehr für Leib und Leben von Menschen, weil die Bürgerkriege dort vorüber sind. Vor allem das Auswärtige Amt von Heiko Maas hält weiter an seiner Analyse aus dem November 2018 fest, nach der in keinem Teil Syriens ein „umfassender, langfristiger und verlässlicher interner Schutz für verfolgte Personen“ besteht. Dabei erlebt gerade der kurdisch beherrschte Nordosten Syriens, immerhin ein Drittel des Landes, nach der Nie­derringung des Islamischen Staates (IS) einen landwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Aufschwung, wie es ihn in dieser Region auch unter Baschar al-Assad vor 2011 noch nie gegeben hatte.

In vielen Teilen Syriens und des Iraks hat der Wiederaufbau begonnen, da werden junge Leute und Flüchtlinge gebraucht. Der syrische Machthaber Assad hatte bereits im Juli 2018 seine geflüchteten Landsleute erstmals offiziell aufgerufen heimzukehren und die internationale Gemeinschaft aufgefordert, dieses Anliegen zu unterstützen.

Auch der irakische Außenminister Mohammed Ali al-Hakim hatte 2018 seine Landsleute öffentlich aufgefordert, in die Heimat zurückzukehren, weil die Sicherheitslage „exzellent und stabil“ sei. Aber von deutscher Seite will man den Wiederaufbau Syriens und des Irak lieber mit Geld als mit Rückkehrern unterstützen, trotz der gegenteiligen historischen Erfahrung von nach 1945 im eigenen Land, als gerade Flüchtlinge zum Wirtschaftswunder beitrugen. 

Nach einer OECD-Umfrage im März 2017 wollen 85 Prozent der „Flüchtlinge“ aus arabischen und muslimischen Ländern langfristig in Deutschland bleiben. Freiwillig sind von den nach Deutschland „geflüchteten“ Syrern 2017 nur 199 Menschen mit einer finanziellen Förderung nach Syrien zurückgekehrt. Auch die Kirchen, Wirtschaftsverbände und Medien haben bisher den Eindruck erweckt, dass die etwa 800000 „Flüchtlinge“ aus Syrien und dem Irak dauerhaft im Land bleiben können.

In ihrer Neujahrsansprache 2016 betonte auch Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass es wichtig  sei, wenn Flüchtlinge „bei uns Tritt fassen und sich integrieren“, obwohl sie weiß, dass das Asylrecht nach der Genfer Konvention ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht ist, das nur solange gilt, wie Krieg und Verfolgung fortbestehen. Aufgrund solcher Bekundungen haben sich auch danach noch, als die Konflikte bereits am Abklingen waren, Hundertausende von Syrern und Irakern auf den Weg nach Deutschland gemacht. 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist verpflichtet, bei jedem „Flüchtling“ spätestens nach drei Jahren zu prüfen, ob die Schutzgründe noch bestehen. Sind sie entfallen, muss die Behörde die Aufenthaltstitel widerrufen. Das steht auf jedem positiven Asylbescheid. Widerrufsprüfungen hat das BAMF bisher jedoch kaum durchgeführt, weil die Behörde weiterhin mit unerledigten Asylverfahren und der Nachprüfung falscher Asylbescheide überlastet ist.

In der öffentlichen Wahrnehmung herrscht der Eindruck, dass sich Zuwanderung und Integration nur auf zwei Ebenen abspielen. Abgelehnte Asylsucher sollen in ihr Herkunftsland zurückkehren, und Anerkannte dürfen auf unbestimmte Zeit bleiben. Die dritte Ebene, die Rückkehr in die Heimatländer nach Wegfall der Schutzgründe, trotz Anerkennung, existiert praktisch nicht, weil dies kontraproduktiv zur Integrationsfrage wäre.

Dabei beinhalten weder das Grundrecht auf Asyl noch die Genfer Flüchtlingskonvention eine Pflicht zur Integration. Politik und Verwaltung müssten Flüchtlinge ganz anders als Einwanderer behandeln. Gerade das will die Bundesregierung ändern. Deshalb hat sie über das bisher geltende Recht hinaus die Möglichkeit eines „Spurwechsels“ geschaffen. Damit sollen Asylsucher, auch nach Wegfall ihres Schutzstatus oder auch nach Ablehnung ihres Asylantrages, als Einwanderer im Sinne der betriebs- wie volkswirtschaftlichen Interessen Deutschlands im Land bleiben dürfen.