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05.07.19 / Burg Rheinfels bleibt Staatseigentum / Der Chef des Hauses Hohenzollern, Prinz Georg Friedrich, verliert Prozess vor der Zivilkammer des Landgerichts Koblenz

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 27-19 vom 05. Juli 2019

Burg Rheinfels bleibt Staatseigentum
Der Chef des Hauses Hohenzollern, Prinz Georg Friedrich, verliert Prozess vor der Zivilkammer des Landgerichts Koblenz
Norman Hanert

Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz hat eine Klage von Georg Friedrich Prinz von Preußen abgewiesen. Bei der Klage ging es um die Burg Rheinfels, die seit dem 19. Jahrhundert im Besitz des Hauses Hohenzollern gewesen war. 

Mit seiner Klage hatte der Ururenkel des letzten Deutschen Kaisers und Königs von Preußen, Wilhelm II., eine Grundbuchberichtigung gegen das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt Sankt Goar sowie gegen die Schloss Rheinfels GmbH & Co. KG erreichen wollen. Allerdings hat der Chef des Hauses Hohenzollern nach Ansicht des Landgerichts keinen Anspruch auf eine solche Berichtigung.

Das Gericht hat geurteilt, die Burgruine hoch über der Stadt Sankt Goar sei nach dem Untergang des Kaiserreichs als „gebundenes Sondervermögen“ an die damalige preußische Krongutsverwaltung gegangen. Tatsächlich gehörte die Burg Rheinfels ursprünglich zum Kronfideikommiss. Damit sind Vermögen gemeint, die zum Unterhalt von Fürstenhäusern gedacht sind. 

Burg Rheinfels war nach dem Ende des Kaiserreichs zunächst in die Verwaltung des preußischen Finanzministeriums übergangen, das die preußische Krongutsverwaltung eingerichtet hatte. Diese übertrug im Jahr 1924 die Burg Rheinfels auf die Stadt Sankt Goar. Dabei machte die preußische Krongutsverwaltung zur Bedingung, dass die Burg als Denkmal erhalten bleiben muss und auch nicht veräußert oder Dritten unentgeltlich überlassen wird. Für den Fall einer Verletzung dieser Auflagen sicherte sich die Krongutsverwaltung seinerzeit ein Rücktrittsrecht und ließ im Grundbuch eine sogenannte Rückauflassungsvormerkung eintragen.

Anlass für die Klage des Chefs des Hauses Hohenzollern war der Abschluss eines über 99 Jahre laufenden Erbbaupachtvertrages für die Burg. Im November 1998 hatte die Gemeinde Sankt Goar der Schloss Rheinfels GmbH & Co. KG ein Erbbaurecht eingeräumt. Nach der Auffassung des in Potsdam lebenden Prinzen von Preußen war dieses Vorgehen mit einer Veräußerung des Grundstückes gleichzusetzen. 

Nach Auffassung des Landgerichts steht derzeit aber allenfalls dem Land Rheinland-Pfalz als Rechtsnachfolger das Recht zu, den Rücktritt der ursprünglichen Übertragung auf die Stadt Sankt Goar zu erklären.

Die preußische Krongutsverwaltung war bereits im Jahr 1927 wieder aufgelöst worden, die Verwaltungsrechte waren allerdings beim Preußischen Finanzministerium verblieben. Im Jahr 1947 gingen die Verwaltungsbefugnisse dann schließlich auf die jeweiligen deutschen Länder über. 

Das Urteil des Landgerichts in Koblenz ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, das Urteil nach der Zustellung mit einer Berufung noch anzufechten.





Burg Rheinfels

Die Burg Rheinfels beziehungsweise das, was von der Spornburg noch vorhanden ist, liegt oberhalb der Stadt Sankt Goar im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz am linken Ufer des Mittelrheins. Sie wurde 1245 von Diether V. von Katzenelnbogen als Zollburg für die rheinaufwärts fahrenden Schiffe erbaut.

Im ersten Revolutionskrieg zwischen der internationalen Gemeinschaft und der Französischen Republik zerstörten französische Revolutionstruppen die Festung. Die vorgelagerten Festungswerke wurden 1796 gesprengt, im darauffolgenden Jahr folgten Schloss und Bergfried. 1812 verkaufte das Kaiserreich die Ruine an einen Kaufmann aus Sankt Goar. Anschließend wurde die Burg als Steinbruch für den Wiederaufbau der Festung Ehrenbreitstein missbraucht. 

Als Folge der Neuordnung Europas nach den napoleonischen Kriegen auf dem Wiener Kongress und entsprechend dem Wunsche des österreichischen Kongresspräsidenten und Staatskanzlers Clemens von Metternich nach einer starken Präsenz Preußens an Frankreichs Grenze kam das Gebiet 1815 zu Preußen. Die Burg wurde 1843 vom späteren deutschen Kaiser und preu­ßi­schen König Wilhelm I. gekauft. Pläne, einen Teil wieder als Gartenschloss aufzubauen, wurden zwar nicht realisiert, aber mit dem Missbrauch als Steinbruch hatte es wenigstens ein Ende. 

Seit 1973 beherbergt die Burg ein Hotel. Es trägt seit 2005 den Namen „Romantik Hotel Schloss Rheinfels“. Um Unklarheiten zu beseitigen, was er mit der Burg samt dem Hotel machen werde, wenn er denn den Prozess gewinne, hatte Georg Friedrich von Preußen bereits frühzeitig durch den Generalbevollmächtigten des Hauses Hohenzollern und seinen Rechtsanwalt klarstellen lassen, dass er nicht plane, den Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Sankt Goar sowie dem Direktor und Geschäftsführer des Hotels ersatzlos zu annullieren, sondern an die Stelle der Gemeinde als Verpächter treten wolle.PAZ