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26.07.19 / Attacken gegen Hohenzollern / Kaiserhaus erinnert an seine Rechte – Medien und Politik reagieren abweisend bis unflätig

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 30-19 vom 26. Juli 2019

Attacken gegen Hohenzollern
Kaiserhaus erinnert an seine Rechte – Medien und Politik reagieren abweisend bis unflätig
Norman Hanert

Hinter verschlossenen Türen verhandeln seit einigen Jahren Georg Fried­rich Prinz von Preußen, der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg, über die Rückgabe von Kunstobjekten und Entschädigungszahlungen. Viele Medien kommentieren die jetzt bekannt gewordenen Verhandlungen mit scharfen Tönen und nutzen die Gelegenheit, um Ressentiments gegen das Kaiserhaus aufzuwärmen.

Tatsächlich ist der Fall eher dazu geeignet, daran zu erinnern, von welchen Zufällen es oftmals abhängig war, ob Familien nach dem Zweiten Weltkrieg Hab und Gut behielten oder verloren. Im Kern geht es erneut um die Frage, wie Enteignungen zu bewerten sind, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) stattgefunden haben. 

Bei den Verhandlungen geht es vor allem um Gegenstände und Kunstwerke, die nach dem Ende der Monarchie im Privatbesitz der preußischen Königsfamilie verblieben waren. Mit der Revolution 1918/19 waren in Deutschland zwar fürstliche Besitztümer beschlagnahmt, aber nicht enteignet worden. Ein Volksentscheid zur Fürstenenteignung ohne Entschädigung scheiterte im Juni 1926. Im selben Jahr einigten sich der Staat Preußen und die Hohenzollern auf einen Vertrag zur Vermögensregelung. Ein Großteil der Immobilien ging an den Staat, einige Renditeobjekte verblieben als Privatbesitz bei den Hohenzollern. Das Jahr 1945 markierte dann für die Preußen-Familie einen Wendepunkt. Mit der sogenannten Bodenreform wurden in der SBZ Immobilien und Grundbesitz enteignet. Zudem landeten aber auch viele Kunstwerke und Gebrauchsgegenstände der Familie in staatlichen Museen. Anders als bei den Immobilien könnten beim enteigneten Inventar durchaus Chancen auf eine Rückgabe oder Entschädigung bestehen. 

Wie schwierig die Frage nach einer Klärung der Eigentumsverhältnisse im Detail sein kann, zeigt sich am Beispiel von rund 1000 Briefen aus der Korres­pondenz der früheren Kaiserin Auguste Viktoria, die erst im vergangenen Jahr im Neuen Palais in Potsdam aufgefunden wurden. 

Der Potsdamer Historiker Martin Sabrow wies darauf hin, dass der Hohenzollern-Familie nach 1918 gestattet worden sei, ihren privaten Besitz aus dem Neuen Palais mit ins Exil nach Holland zu nehmen. „Erlosch dieses Recht wie vereinbart 1921, oder hatte es weiterhin Bestand, weil die Existenz dieses Briefkonvoluts bis 1921 noch gar nicht bekannt war?“ so der Historiker im Interview mit dem RBB. 

Besonders heftige Reaktionen hat das Ansinnen von Georg Friedrich hervorgerufen, für die Familie ein dauerhaftes, unentgeltliches und grundbuchlich zu sicherndes Mitbenutzungsrecht entweder im Schloss Lindstedt, der Villa Liegnitz oder aber in Schloss Cecilienhof im Potsdamer Neuen Garten zu erhalten. Das letzte von den Hohenzollern erbaute Schloss diente dem Kronprinzenpaar Wilhelm und Cecilie bis zum Jahr 1945 als Familiendomizil. 

Das Begehren nach einem neuerlichen Mitnutzungsrecht ist keineswegs so „aberwitzig“ wie dies in einigen Medien dargestellt wurde. In Bayern etwa hat der Chef des Hauses Wittelsbach bis heute noch immer ein Wohnrecht im Schloss Nymphenburg. Der Freistaat Bayern zeigt auch, wie unterschiedlich der Umgang mit den früheren Herrscherhäusern in den verschiedenen Teilen Deutschlands verlaufen ist. 

Im Fall der Wittelsbacher wurde eine Lösung gefunden, die mittlerweile schon fast 100 Jahre Bestand hat. Der Freistaat und die Wittelsbacher einigten sich im Jahr 1923 auf einen Vermögensausgleich. Ein wichtiger Baustein der Vereinbarung ist der Wittelsbacher-Ausgleichs-Fonds (WAF). Dabei handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die mit Vermögenswerten des bayerischen Königshauses aufgebaut wurde. Bis heute kommen die Erträge des Fonds Angehörigen der Wittelsbach-Familie zu Gute.

Im Fall der nun bekanntgewordenen Verhandlungen zum Eigentum des preußischen Königs- und deutschen Kaiserhauses  haben die beteiligten Parteien angegeben, eine „dauerhafte Gesamtlösung“ finden zu wollen. Der Hohenzollern-Anwalt Markus Hennig erklärte zudem, es sei aus Sicht des Hauses „das primäre Ziel, die Sammlungen in den bestehenden Museen zu erhalten und der Öffentlichkeit weiterhin zugänglich zu machen“. 

Dennoch begleiten einige Politiker und ein Großteil der Medien die Verhandlungen mit scharfen Tönen, die mitunter an die Propaganda aus der Frühzeit der DDR erinnern.                                                              Der öffentlich-rechtliche Sender RBB betitelte einen Kommentar mit den nur als hetzerisch zu bewertenden  Worten „Hohenzollernwahnsinn – Adel ist von Übel“. Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Linkspartei) sprach von „blaublütiger Träumerei“. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) schloss ein Wohnrecht für Schloss Cecilienhof oder Schloss Lindstedt aus und sprach von „Volksschlössern“.

Mittlerweile fast in Vergessenheit geraten ist, dass das Land Brandenburg wegen seines Umgangs mit sogenanntem Bodenreformland vor einigen Jahren selbst sehr deutlicher Kritik ausgesetzt war. Im Jahr 2007 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) dem Land in einem Urteil zur Erbensuche bei Bodenreformland bescheinigt, sich „sittenwidrig“ und „eines Rechtsstaates unwürdig“ Grundstücke angeeignet zu haben.