25.04.2024

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02.08.19 / Betrug bei Angaben zur Holzherkunft

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 31-19 vom 02. August 2019

Betrug bei Angaben zur Holzherkunft

Grillen gehört zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen. Und natürlich wollen viele dabei auch nur umweltfreundlich gewonnene Holzkohle verwenden. Brutzeln mit Hilfe von zu Kohle verarbeitetem Tropenholz aus schützenswerten Waldgebieten: ein absolutes Unding! Der ökologisch sensible Verbraucher hofft auf die segensreiche Wirkung der Europäischen Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation; EUTR) von 2013, welche den Import von durch Raubbau an der Natur gewonnenem Holzes aus Übersee verhindern soll.

Allerdings hat die Sache einen „winzigen“ Haken: Die EUTR gilt nicht für Holzkohle. Außerdem besteht auch keine Verpflichtung für die Hersteller und Händler anzugeben, woher das Produkt genau kommt und woraus es besteht. Aber selbst wenn die Säcke entsprechende Aufschriften tragen, enthalten diese oft nur schamlose Lügen. So wird dem Verbraucher beispielsweise verkündet „Hergestellt in Polen“ oder „Herkunft: Aus europäischen Wäldern“. Tatsächlich jedoch stammt die Kohle vielfach aus Ländern wie Nigeria, Nicaragua und Paraguay. Allein in Nigeria werden für die Herstellung von Holzkohle jährlich 400000 Hektar wertvoller Wald geopfert.

Die Stiftung Warentest untersuchte im Mai 17 verschiedene Sorten Grillkohle, die in deutschen Supermärkten und Tankstellen verkauft werden. Dabei fand sie in fünf Fällen nicht als solches deklariertes Holz aus den Tropen oder Subtropen. Und bei dem Produkt „Max Grill & Barbecue“, welches ausschließlich afrikanisches und südamerikanisches Holz enthält, war sogar das FSC-Siegel gefälscht.

Andererseits gibt es jedoch auch Holzkohle vom Schwarzen Kontinent, die ganz ohne schlechtes Gewissen verwendet werden kann. Das ist die der Marke „Flammenco“. Sie besteht aus den geschredderten Stämmen von Büschen, die in Namibia, dem früheren Deutsch-Südwestafrika, im Rahmen einer ökologisch sinnvollen Landschaftspflege gerodet werden müssen. W.K.