18.04.2024

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02.08.19 / Alichanows Befehl kam zu spät / Gebäude beim Friedländer Tor in Königsberg sollen Neubauten weichen – Gouverneur stoppte Abriss

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 31-19 vom 02. August 2019

Alichanows Befehl kam zu spät
Gebäude beim Friedländer Tor in Königsberg sollen Neubauten weichen – Gouverneur stoppte Abriss
Jurij Tschernyschew

Der Erhalt des kulturellen Erbes ist im Königsberger Gebiet ein Thema, das stets heiß diskutiert wird. Diesmal richtete sich die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf den Abriss der ehemaligen Kasernengebäude in der Österreichischen Straße in Königsberg. 

Mitte Juni hatte der Eigentümer des Grundstücks an der Ecke Österreichische Straße [Kalinin Prospekt] und Brismannstraße [Oktjabrskaja ul.] bereits die meisten Gebäude auf dem Grundstück abgerissen. Vor dem Krieg befand sich hier eine deutsche Infanterie-Kaserne, in der Sowjetzeit Lagerhäuser und bis vor Kurzem noch ein zweigeschossiges Haus, in dem mehrere Geschäfte untergebracht waren. Zwar waren diese Gebäude nicht ins Verzeichnis des kulturellen Erbes aufgenommen worden, galten aber dennoch als Bauten von historischem Interesse.

Gouverneur Anton Alichanow sah sich sodann genötigt, einzugreifen. Er befahl, die Abrissarbeiten unverzüglich zu stoppen.  Der Kasernenkomplex im Stadtteil Haberberg war bereits eine Woche vor der Reaktion des Gouverneurs der Abrissbirne zum Opfer gefallen. Warum Alichanow erst einschritt, als die Gebäude bereits vollständig abgetragen worden waren, ist unbekannt. Noch seltsamer ist sein Vorgehen angesichts der Tatsache, dass die Genehmigung zur Bebauung des Grundstücks der ehemaligen Kaserne durch die Gebietsregierung erfolgt ist. Die Überwachung von Bauarbeiten fällt in die Zuständigkeit der Behörden. Laut Regionalregierung ließ der Gouverneur den Abriss stoppen, obwohl die Stadtverwaltung zuvor die Genehmigung dazu erteilt hatte. Nun hat die Regierung diese wieder einkassiert. Diese Entscheidung traf Alichanow zusammen mit seiner Stellvertreterin Natalja Sibirjowa, die für Bau- und Stadtplanungsfragen zuständig ist. 

Zurzeit wird sogar die Frage erörtert, ob dem Bauunternehmen eine Geldstrafe aufzuerlegen sei. Außerdem sollen die Eigentümer  einen Teil des zerstörten Gebäudekomplexes wiederherstellen. Solch einen Vorfall hat es in der Geschichte der Region bislang noch nicht gegeben. Es ist kaum vorstellbar, dass die Eigentümer etwas wieder aufbauen werden. Zumal sie planen, das Grundstück so schnell wie möglich neu zu bebauen.

Über den Abriss der Königsberger Kaserne wurde bereits vor einem Monat diskutiert. Im Internet kursierten Informationen, denen zufolge den Mietern der Häuser eine Frist von zwei bis drei Monaten für ihren Auszug gesetzt worden war. Nach dem Abriss des Kasernenkomplexes sollte auf dem Gelände ein neuer Wohnkomplex entstehen.

Die Königsberger Kaserne bildete gemeinsam mit dem Friedländer Tor und dem Ravelin Friedland einen einheitlichen historischen Komplex. Das gesamte Territorium zählt zur Schutzzone für Kulturgüter und unterliegt somit eingeschränkten Nutzungsbedingungen. Die Höhe von Gebäuden darf 23 Meter nicht überschreiten. Darüber hinaus müssen alle Ziegeldächer haben. Ebenso ist die Herstellung von Industriegütern und Gefahrstoffen in diesem Bereich verboten.