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09.08.19 / Importierte Gesundheitsprobleme / Meldungen über psychische Erkrankungen von Zuwanderern häufen sich, sind aber ein Tabuthema

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 32-19 vom 09. August 2019

Importierte Gesundheitsprobleme
Meldungen über psychische Erkrankungen von Zuwanderern häufen sich, sind aber ein Tabuthema
Norman Hanert

Vor dem Berliner Landgericht wird seit Kurzem ein Fall verhandelt, der einige Ähnlichkeiten zu dem schrecklichen Geschehen auf dem Frankfurter Hauptbahnhof aufweist. Angeklagte ist eine 41-jährige Vietnamesin, der vorgeworfen wird, im Februar ein junges Mädchen auf U-Bahngleise gestoßen zu haben.

Passanten war es gelungen, das zierliche, ebenfalls aus Vietnam stammende Mädchen noch rechtzeitig aus dem Gleisbett des 

U-Bahnhofs Berlin-Alexanderplatz zu retten. Vor dem Landgericht geht es nun auch um die Frage, ob die Angeklagte überhaupt schuldfähig ist. Angeblich soll die angeklagte Vietnamesin bereits seit längerer Zeit unter einer psychischen Erkrankung leiden.

Deutsche Gerichte beschäftigen sich inzwischen immer öfter mit Fällen, bei denen es um die Frage der Schuldfähigkeit von Angeklagten mit Migrationshintergrund geht. Erst im Mai hatte das Berliner Landgericht einen Fall verhandelt, bei dem ein psychisch kranker Tschetschene seinen Sozialarbeiter mit 51 Messerstichen getötet hatte. 

Im April sorgte der Fall einer zweifachen Mutter für Aufsehen, die in Preetz im schleswig-holsteinischen Kreis Plön mit mehreren Messerstichen getötet wurde. Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Kiel stellte ein Sachverständiger bei dem tatverdächtigen Afghanen eine schwere psychische Erkrankung fest. 

Es besteht die Gefahr, dass solche Fälle psychisch kranker Zuwanderer zu einem dauerhaften gesellschaftlichen Problem werden könnten.

So wies die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) darauf hin, dass psychische Erkrankungen wie posttraumatische Belastungsstörungen, Angsterkrankungen, Depressionen und Psy­chosen bei sogenannten Geflüchteten häufiger als in der Allgemeinbevölkerung auftreten. In einem Positionspapier führte die DGPPN an, dass im Jahr 2012 in einer zentralen Aufnahmeeinrichtung in Bayern bei 63,6 Prozent der Asylbewerber eine oder mehrere psychiatrische Diagnosen gestellt wurden. 

Auch eine Metaanalyse, die schon 2011 von den Psychologen François Bourque, Elsje van der Ven und Ashok Malla veröffentlicht wurde, ergab für Einwanderer der ersten und sogar der zweiten Generation ein deutlich erhöhtes Risiko, an Schizophrenie zu erkranken. Daten aus einigen Herkunftsländern lassen ebenfalls vermuten, dass auf die Zielländer von Migrationsströmen massive Probleme durch zugewanderte psychische Kranke zukommen. 

In einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2010 findet sich beispielsweise die Schätzung, dass in Somalia ein Drittel der Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen ist. Zudem hat der Missbrauch von Drogen in einigen Ländern epidemische Ausmaße erreicht. Betäubungsmittel sind wiederum geeignet, Psychosen auszulösen.

Auch hierbei ist das ostafrikanische Somalia ein Extrembeispiel. Schätzungen gehen dahin, dass mehr als acht Prozent der erwachsenen Männer in Somalia psychisch schwer gestört sind. Hunderttausende dieser psychotisch Erkrankten sind zudem von der Kaudroge Kath abhängig.

Deutschlands Gesundheitssystem ist auf das Problem gewalttätiger psychisch Kranker schlecht vorbereitet. Wie das RBB-Journal „Kontraste“ anhand eines konkreten Falls gezeigt hat, fehlen selbst bei sehr aggressiven Psychotikern rechtzeitige Präventionsangebote. Geschildert wurde der Fall eines psychisch Kranken, der jahrelang seine Nachbarn bedroht und schikaniert hatte. Die Möglichkeiten zum Einschreiten sind begrenzt. Erst wenn eine akute Gefährdung vorliegt, dürfen Ordnungsbehörden Zwangseinweisungen in eine psychiatrische Klinik vornehmen. 

Dort ist die Unterbringung oft nur von kurzer Dauer. Zweck der Einweisung ist zunächst einmal die kurzfristige Gefahrenabwehr, nicht aber eine langfristige Therapie. In den letzten Jahrzehnten hat sich auch der therapeutische Grundansatz „ambulant vor stationär“ stark durchgesetzt. 

Auch aus Kostengründen werden mitunter hochaggressive Personen schon nach kurzer Zeit wieder aus der stationären Behandlung entlassen. Gestoppt werden solche Fälle mitunter erst, wenn die Entwicklung eskaliert und es vor Gericht um die Tötung eines Menschen geht und eine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie angeordnet wird.