24.04.2024

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09.08.19 / MELDUNG

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 32-19 vom 09. August 2019

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EuGH stärkt deutsche Medien

Luxemburg – Im Rechtsstreit zwischen der Funke Mediengruppe und der Bundesrepublik um die „Afghanistan-Papiere“ hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Medien den Rücken gestärkt. Der Staat könne für militärische Lageberichte nur unter bestimmten Voraussetzungen das Urheberrecht geltend machen. Hintergrund des Streits ist die Veröffentlichung militärischer Lageberichte über Auslandseinsätze der Bundeswehr und die Entwicklung in den Einsatzgebieten, die eigentlich Verschlusssachen sind. Diese „Unterrichtungen des Parlaments“ sind nur ausgewählten Abgeordneten des Bundestages und bestimmten Dienststellen vorbehalten. Lediglich eine gekürzte Fassung des militärischen Berichtes wird veröffentlicht. Nachdem die Funke Gruppe den Zugang zu sämtlichen Berichten beantragt hatte und dies abgelehnt wurde, gelangte sie auf unbekanntem Wege an die ungekürzten Versionen und veröffentlichte diese. Die Bundesregierung stellte jedoch keine Strafanzeige wegen der Verbreitung vertraulicher Informationen, sondern klagte zivilrechtlich wegen der Verletzung des Urheberrechts. Dem vermochte der EuGH jedoch nicht zu folgen. Damit eine geistige Schöpfung als eine eigene des Urhebers angesehen werden könne, müsse darin seine Persönlichkeit zum Ausdruck kommen. Das sei dann der Fall, wenn der Urheber seine schöpferischen Fähigkeiten zum Ausdruck habe bringen können, heißt es in dem Beschluss. Das kommt nicht überraschend, denn Generalanwalt Maciej Szpunar hatte Zweifel daran geäußert, dass militärische Lageberichte nach EU-Recht urheberrechtlich geschützt seien. Bei solchen Berichten handele es sich um reine Informationsdokumente, die in einer neutralen und standardisierten Sprache verfasst seien. Wie auch in diesem Fall folgt das Gericht zumeist der Argumentation des Generalanwalts. Jetzt liegt die Sache wieder beim Bundesgerichtshof.J.H.