28.03.2024

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16.08.19 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 33-19 vom 16. August 2019

MELDUNGEN

Antisemitische Attacke

München – Ein Mann hat einen 53-jährigen Rabbiner und dessen beide 19-jährige Söhne angespuckt und ihnen antisemitische Schimpfworte zugerufen. Die drei Opfer hatten gerade eine Synagoge in Münchens Innenstadt verlassen, als der Täter sie unvermittelt attackierte. Daraufhin begann eine in einem Auto sitzende Frau die Opfer ebenfalls anzuschreien und einen der Jungen anzuspucken. Die Suche nach den beiden Tätern verlief erfolglos. Bereits eine Woche zuvor war Yehuda Teichtal, ein Berliner Gemeinderabbiner und Präsident der chassidischen Gruppierung Chabad-Lubawitsch innerhalb des orthodoxen Judentums, in der deutschen Hauptstadt mit einem seiner Kinder auf der Straße beschimpft und angespuckt worden.J.H.





V-Mann-Einsatz rechtswidrig

Münster – Die Berliner Richterin Anna Luise Decker hält den Einsatz von V-Männern der Polizei für verfassungswidrig. Das ist das Ergebnis ihrer an der Universität Münster angefertigten Dissertation. Darin untersucht sie die Praxis der Zusammenarbeit zwischen privaten Vertrauenspersonen und der Polizei. Das Ergebnis: Anders als beim Einsatz von V-Männern für den Verfassungsschutz und von verdeckt eingesetzten Polizisten gibt es für die Ausforschung von Privatleuten für die Polizei keine gesetzliche Legitimierung. Die Hoffnung auf finanzielle Entlohnung oder Strafnachlass stellten häufig „fragwürdige Einsatzmotive“ der V-Männer dar – aufgrund ihres „kriminologischen Profils“ wiesen viele eine „erhöhte Unzuverlässigkeit“ auf. Und das bei einer Gruppe, die rechtlich als „Verwaltungshelfer“ zu qualifizieren und deren „enorme Eingriffsintensität“ somit dem Staat zuzurechnen sei. Zudem hätten jegliche Aktivitäten der polizeilichen Privatspione „Grundrechtsrelevanz“.J.H.