02.05.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
16.08.19 / Hoffnung auf Gesetzestreue / Gleiche Chancen im demokratischen Wettbewerb laut Grundgesetz

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 33-19 vom 16. August 2019

Hoffnung auf Gesetzestreue
Gleiche Chancen im demokratischen Wettbewerb laut Grundgesetz
Hermann Müller

Der Brandenburger Inlandsgeheimdienst räumt dem „Verfassungsschutz durch Aufklärung“ einen hohen Stellenwert ein. Anfang August lud er zu einer Veranstaltung in Potsdam, bei der es um das Gebot der politischen Neutralität ging. „Handlungsspielräume von Amtsträgern und Sicherheitsbehörden im Rahmen von Wahlen“ sollten aufgezeigt werden. Wie aus dem Informationsmaterial hervorging, sollte es insbesondere um die Auseinandersetzung mit Rechtsextre-

misten im Wahljahr gehen.

Dass nur rund vier Wochen vor den Landtagswahlen Handlungsspielräume im Zusammenhang mit politischer Neutralität thematisiert wurden, kommt einer Gratwanderung gleich. Erst im Juni hatte der Verfassungsschutz in seinem Jahresbericht 2018 aufgeführt, dass die rechtsextremen Parteien NPD, „Der Dritte Weg“ und die „Rechte“ in Brandenburg nur noch Kleinstparteien mit insgesamt 320 Mitgliedern seien. Laut Landeswahlausschuss nimmt keine dieser Parteien an den Landtagswahlen am 

1. September mit einer Landesliste teil. Mangels Relevanz extremistischer Parteien bestand somit die Gefahr, dass die Veranstaltung so kurz vor den Landtagswahlen eine Stoßrichtung gegen die AfD bekommt, obwohl die Partei eben kein „Beobachtungsfall“ für den Verfassungsschutz ist. Tatsächlich wurde die AfD in einem einführenden Lagevortrag durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes erwähnt mit Hinweis auf die Ju-gendorganisation „Junge Alternative“ und die parteiinterne Gruppierung „Der Flügel“, die in Brandenburg stark vertreten sei. Beide sind für das Bundesamt für Verfassungsschutz bislang sogenannte Verdachtsfälle. 

Eine Rolle spielte die AfD auch bei den konkreten Fallbeispielen für die Verletzungen der politischen Neutralität durch Amtsträger, auf die der Verfassungsrechtler Tristan Barczak in einem Vortrag hinwies. Der Jurist von der Uni Münster betonte, dass das Grundgesetz auf die Kraft der freien Auseinandersetzung setzt und Amtsträger im demokratischen Wettbewerb die Chancengleichheit beachten müssen. Tatsächlich verstoßen aber Amtsträger, von Bürgermeistern bis hin zu Bundesministern, immer wird gegen das politische Neutralitätsgebot. Umso erstaunlicher war Barczaks Hinweis, dass bei Verstößen gegen das Neutralitätsgebot praktisch kaum ju-

ristische Sanktionsmöglichkeiten bestehen. Hintergrund ist laut Barczak die Grundannahme, dass sich Amtsträger stets gesetzestreu verhalten.