Viele „Flüchtlinge“, die illegal nach Westeuropa gelangten und dennoch als Schutzsuchende anerkannt wurden, machen – wiederum illegal – nach ihrer Anerkennung häufig Urlaub in den Ländern, in denen sie angeblich verfolgt werden. Diese Praxis, die das Asylrecht regelrecht verhöhnt, wird dadurch erleichtert, dass heutzutage fast neun Zehntel der „Schutzsuchenden“ bei ihrer Einreise zwar fast immer moderne oder modernste Mobiltelefone dabei haben, aber angeben, ihre Papiere verloren zu haben. Diesen werden von den hiesigen Behörden dann schnell Ersatzpapiere ausgestellt, und zwar nach den Angaben, die von den „Flüchtlingen“ mündlich gemacht werden. Niemand kann die Richtigkeit dieser persönlichen Daten überprüfen. Dem Betrug ist so Tür und Tor geöffnet.
Die „Bild“-Zeitung hat mit Hilfe eines Undercover-Journalisten, der selbst aus Syrien stammt, die Praktiken in diesem Bereich und damit ein umfangreiches Betrugssystem aufgedeckt. Eine ganze Tourismus-Branche soll sich hierzulande bereits auf diese neue Kundschaft von 720000 nach Deutschland geflüchteten Syrern und 500000 Asylsuchern aus dem Irak, die viel Urlaub haben, da kaum in offizieller Beschäftigung, eingestellt haben. Anerkannte Asylsucher erhalten, wenn sie ihren eigenen Pass verloren haben beziehungsweise dieses vorgeben, deutsche Aufenthaltspapiere, mit denen sie in alle Länder reisen dürfen, nur nicht in ihr Heimatland, von dem sie angeblich verfolgt wurden. Dies wissen die Spezialreisebüros, die oft von Syrern oder Irakern betrieben werden. Deshalb vermitteln sie bei- spielweise an Syrer Reisen in die Nachbarländer Syriens, von wo die Asylsucher per Bus oder Taxi weiter befördert werden nach Syrien, ohne Stempel im Pass natürlich.
Sollte dennoch ein Stempel im Pass sein, reisen sie über die Nachbarländer Deutschlands wieder zurück und erklären an der deutschen Grenze, ihren Pass zum Beispiel in Frankreich verloren zu haben. So bleiben das wahre Ziel der Reise verdeckt und die Reise legal.
Es liegt auf der Hand, dass viele der „Geflüchteten“, die in ihrer Heimat urlauben, niemals politisch Verfolgte waren. Viele dieser Heimaturlauber sind Anhänger der syrischen Assad-Regierung, also der Regierung, vor der sie angeblich geflohen sind. In sozialen Medien berichten etliche Syrer von ihren Heimatreisen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) weiß seit Langem von diesen Heimaturlauben. Dennoch werden kein Zahlen veröffentlicht. Die offizielle Vorschrift lautet: Wird eine solche Heimatreise bekannt, droht – allerdings fast immer nur theoretisch – ein Widerruf des Asylstatus.
Das hat auch Innenminister Horst Seehofer in einem Interview der „Bild am Sonntag“ betont. „Aberkennungs-Verfahren“ erfordern einen extrem großen Zeit- und Arbeitsaufwand, um sie gerichtsfest zu machen. Gegen eine Aberkennung ihres Asylstatus können „Heimaturlauber“ immer noch vor Gericht klagen. Endlose Gerichtsverfahren, vom Staat bezahlt durch „Prozesskostenhilfe“, sind die Folge. Sollte das Bamf tatsächlich bei den Verwaltungsgerichten obsiegen, ist eine Abschiebung trotzdem immer noch sehr unwahr- scheinlich, der Abzuschiebende hat ja zumeist keine Papiere oder könnte ein ärztliches Abschiebeverhinderungsattest vorlegen. Dann bleibt der „Schutzsuchende“, der als Betrüger entlarvt wurde, im Lande, und zwar mit allen Sozialleistungen, die nicht aberkannt werden können.
Heimaturlaube machen jedoch nicht nur Syrer und Iraker, zwei Länder aus denen fast alle Schutzsuchenden ein Bleiberecht erhielten. Auch „Geflüchtete“ beispiels- weise aus Eritrea verbringen ebenfalls häufig ihren Urlaub „zu Hause“, wo es so schön ist. Der neue Friedensvertrag mit dem Nachbarland Äthiopien hat auch die Grenze wieder geöffnet, wo ganze Busladungen von Deutschlandrückkehrern im Urlaub die Grenze in beiden Richtungen passieren.