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30.08.19 / Den Kriminellen wird es freuen / Staatsversagen bei der Justiz – Überlastete Gerichte kapitulieren vor der Vielzahl an Strafverfahren

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35-19 vom 30. August 2019

Den Kriminellen wird es freuen
Staatsversagen bei der Justiz – Überlastete Gerichte kapitulieren vor der Vielzahl an Strafverfahren
Norman Hanert

Die Überlastung der Justiz hat in Deutschland beängstigende Ausmaße angenommen. Immer öfter werden von den Staatsanwaltschaften Verfahren eingestellt oder müssen Tatverdächtige wegen zu langer Verfahrensdauer wieder aus der Untersuchungshaft entlassen werden.

Besonders deutlich wird das Problem der Justizüberlastung im Land Brandenburg. Dort ist es innerhalb weniger Monate mehrmals zu Haftentlassungen gekommen, die für erhebliches Aufsehen gesorgt haben. Im Dezember vergangenen Jahres kam ein Mann frei, der erstinstanzlich wegen Mordes verurteilt worden war. Da sich das Revisionsverfahren hinzog, ordnete das Oberlandesgericht die Entlassung aus der Haft an. 

Zu Anfang dieses Jahres ordnete das Oberlandesgericht Brandenburg auch bei einem mutmaßlichen Brandstifter die Entlassung aus der Untersuchungshaft an. Auch hierbei war eine zu lange Verfahrensdauer der Grund.

Aus der Untersuchungshaft wieder freigelassen wurden ebenso vier jugendliche Syrer, die laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft für einen Überfall auf einen Musikclub in Frankfurt an der Oder im August 2018 verantwortlich gewesen sein sollen.

Die Reihe der Justizpannen in Brandenburg hat sich inzwischen fortgesetzt. Im August dieses Jahres kam ein mutmaßlicher Drogenhändler wieder auf freien Fuß, der bereits im Januar festgenommen worden war. Im Auto des 

63-Jährigen polnischen Staatsbürgers waren bei einer Kontrolle 60 Kilogramm Heroin aufgefunden worden. Der Schwarzmarktwert wird auf mehrere Millionen Euro geschätzt. 

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Fall nach fünf Monaten Anklage erhoben. Da der Prozess aber erst für den November terminiert ist, ordnete das Oberlandesgericht Brandenburg/Havel im August eine Entlassung aus der Untersuchungshaft an. Als Regel gilt, dass es innerhalb von sechs Monaten nach einer Inhaftierung zu einem Prozess kommen soll. Ob der Tatverdächtige im November zum Prozessbeginn erscheinen wird, bleibt abzuwarten.

Auch wenn das Land Brandenburg durch mehrere spektakuläre Justizpannen innerhalb weniger Monate gleich mehrfach in die Schlagzeilen geraten ist, so sollte das nicht von der Tatsache ablenken, dass inzwischen ganz Deutschland vom Problem der Justizüberlastung betroffen ist.

Erst vor Kurzem wurde durch neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegt, dass im Jahr 2018 gut die Hälfte der Verfahren bei den Staatsanwaltschaften eingestellt wurde. Demnach endeten 56,8 Prozent der Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften ohne Anklage mit einer Einstellung des Verfahrens. Etwa jedes dritte Verfahren wurde mangels Tatverdacht eingestellt. Bemerkenswert ist, dass knapp jedes vierte Verfahren ohne Auflage endete. Zum Teil werden diese Ermittlungen wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt, zum Teil werden aber auch Delikte als „unwesentliche Nebentaten“ eingestuft.  

Aus Sicht des Deutschen Richterbunds ist diese hohe Zahl der nach Ermessen eingestellten Strafverfahren ein Indiz für die starke Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften. Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, sprach im Zusammenhang mit der hohen Zahl eingestellter Verfahren ge­genüber der „Bild“-Zeitung davon, dass sich Staatsanwaltschaften zum „Nadelöhr“ entwickelt hätten. Stark betroffen von den Einstellungen sind Formen der Alltagskriminalität, etwa Ladendiebstähle. 

Auch die Bundespolitik hat das Problem überlasteter Gerichte und Staatsanwaltschaften erkannt. Mit einem „Pakt für den Rechtsstaat“ stellt der Bund den Ländern inzwischen Geld zur Verfügung, damit diese in den kommenden Jahren 2000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte schaffen können. Wie die Zahlen des Statistischen Bundesamtes für 2018 zeigen, kommt das Gegensteuern reichlich spät. Vermutlich ist der  „Pakt für den Rechtsstaat“ zu klein konzipiert.

Auch im deutschen Justizsystem wird sich in den kommenden Jahren zunehmend die demografische Entwicklung bemerkbar machen. So werden etwa in Hessen bis zum Jahr 2030 etwa 40 Prozent aller Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen. Parallel zu dieser Entwick­lung sind aufgrund der demografischen Entwicklung inzwischen auch die Zahlen von Jurastudenten stark gesunken. 

Bei der Suche nach fähigen Juristen wird sich der Staat daher auf einen scharfen Wettbewerb mit finanziell lukrativeren Kanzleien und auch Unternehmen einstellen müssen. Der hessische Richterbund warnte vor diesem Hintergrund, dass es dem Land zunehmend schwer fallen werde, gute Juristen anzustellen. Schon jetzt hat etwa das Land Sachsen-Anhalt Probleme, überhaupt noch freie Positionen im Justizbereich besetzen zu können.

Wie aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervorgegangen ist, waren in Sachsen-Anhalt zur Jahresmitte rund acht Prozent der im Haushaltsplan eingeplanten Stellen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften unbesetzt. Daran wird sich in absehbarer Zeit mit ziemlicher Sicherheit wenig ändern.